Der Jahresrückblick 2023 der Aichacher Zeitung
Veröffentlicht am 18.10.2021 17:30

Drei Männer treten auf wehrlose Opfer ein

Gut beraten:   Die Verteidiger Andreas Thomalla (hinten, von links), Jörg Seubert und Werner Ruisinger handelten für ihre Mandanten einen Deal aus. Die drei Männer (vorne) kamen mit Bewährungsstrafen davon.	Foto: Patrick Bruckner (Foto: Patrick Bruckner)
Gut beraten: Die Verteidiger Andreas Thomalla (hinten, von links), Jörg Seubert und Werner Ruisinger handelten für ihre Mandanten einen Deal aus. Die drei Männer (vorne) kamen mit Bewährungsstrafen davon. Foto: Patrick Bruckner (Foto: Patrick Bruckner)
Gut beraten: Die Verteidiger Andreas Thomalla (hinten, von links), Jörg Seubert und Werner Ruisinger handelten für ihre Mandanten einen Deal aus. Die drei Männer (vorne) kamen mit Bewährungsstrafen davon. Foto: Patrick Bruckner (Foto: Patrick Bruckner)
Gut beraten: Die Verteidiger Andreas Thomalla (hinten, von links), Jörg Seubert und Werner Ruisinger handelten für ihre Mandanten einen Deal aus. Die drei Männer (vorne) kamen mit Bewährungsstrafen davon. Foto: Patrick Bruckner (Foto: Patrick Bruckner)
Gut beraten: Die Verteidiger Andreas Thomalla (hinten, von links), Jörg Seubert und Werner Ruisinger handelten für ihre Mandanten einen Deal aus. Die drei Männer (vorne) kamen mit Bewährungsstrafen davon. Foto: Patrick Bruckner (Foto: Patrick Bruckner)

Wegen gefährlicher Körperverletzung mussten sich daher ein 19-Jähriger, dessen 31 Jahre alter Cousin sowie ein weiterer 19-jähriger Mann vor dem Augsburger Amtsgericht verantworten. Letzterer zudem noch wegen vorsätzlichen Besitzes einer verbotenen Waffe. Bei der Tat soll der junge Mann einen Schlagring getragen haben.

Nach einem Rechtsgespräch zwischen Verteidigern, Staatsanwaltschaft und Nebenklage sowie dem Schöffengericht um Richter Günther Baumann legte der vorsitzende Richter den drei Angeklagten ein Geständnis nahe. „Bislang bestätigen alle Zeugen das, was in der Anklage steht”, so Baumann. Die Angeklagten sollen sich im Vorfeld auf eine Notwehrsituation berufen haben, wofür es jedoch keine Beweise gäbe. „Die Beweislage nach Aktenlage ist sehr, sehr dicht”, erklärte Baumann. Immerhin würden ärztliche Atteste die „erheblichen Verletzungen” der beiden Geschädigten belegen.

Prellungen, mehrere Bänderrisse, ein gebrochenes Sprunggelenk, eine Platzwunde sowie eine Gehirnerschütterung sind nur einige der Verletzungen, die die zwei Männer davontrugen. Angreifer und Opfer sollen sich weder kennen, noch soll es in der Cocktailbar eine Vorgeschichte gegeben haben. „Das kann schwierig werden, wenn ich das durchverhandle”, sagte Richter Baumann und ergänzte: „Es ist kein Entlastungszeuge da.” In Absprache mit ihren Verteidigern legten die drei Angeklagten ein vollumfängliches Geständnis ab und akzeptieren den zuvor ausgehandelten Deal. Dieser umfasst für die Angeklagten Strafen im bewährungsfähigen Bereich.

„Der Abend ist völlig aus dem Ruder gelaufen”, sagte Rechtsanwalt Jörg Seubert, der den 31-Jährigen vertrat. Sein Mandant hatte zum Tatzeitpunkt um etwa 4.50 Uhr einen Alkoholwert von knapp drei Promille. Eine verminderte Schuldfähigkeit liege nach Ansicht von Seubert „offensichtlich auf der Hand”. Die Situation in der Tatnacht hätte sich hochgeschaukelt, „ein Wort ergab das andere und dann sind leider Gottes die Fäuste geflogen”, versuchte Seubert die damalige Situation zu erklären. Werner Ruisinger vertrat den jüngeren Cousin des 31-Jährigen und mutmaßte über das aggressive Verhalten seines Mandanten: „Vielleicht wollte er seinem Cousin etwas beweisen. Das war falsch.”

Das Schöffengericht verurteilte die beiden 19 und 31 Jahre alten Cousins jeweils wegen gefährlicher Körperverletzung zu einer Jugendstrafe von einem Jahr und zwei Monaten beziehungsweise zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und vier Monaten. Der dritte Angeklagte wurde zu einer Jugendstrafe von sechs Monaten verurteilt, da er nur geringfügig beteiligt gewesen sein soll.

Alle Strafen wurden zur Bewährung ausgesetzt. Die beiden Cousins müssen außerdem jeweils 900 Euro Schmerzensgeld an die Geschädigten zahlen, der 19-Jährige 300 Euro.

„Ohne dieses Saufen wäre das nicht passiert”, war das Gericht überzeugt. Dennoch würde der Alkohol die Tat nicht entschuldigen. Richter Günther Baumann sprach in der Urteilsbegründung von einem „einmaligen Vorfall unter besonderen Umständen”. „Der Abend ist völlig aus dem Ruder gelaufen”


Von Patrick Bruckner
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