Der Jahresrückblick 2023 der Aichacher Zeitung

Die fragwürdige Freiheitsbotschaft des festgenommenen Förster

„Freiheit ist das, was die anderen nicht über dich wissen!”, heißt es seit Donnerstag auf der Facebookseite des Landtagsabgeordneten Linus Förster. Was genau er damit sagen möchte, ist wohl Interpretationssache. Tatsache allerdings ist: Förster sitzt seit Donnerstag in U-Haft. Noch am Mittwochabend hat der Bayerische Landtag vorzeitig die Immunität des 51-Jährigen aufgehoben und damit den Weg für weitere Ermittlungen der Staatsanwaltschaft freigemacht. Am Donnerstagabend folgte die Verhaftung des SPD-Mannes. Unter anderem wird ihm schwerer sexueller Missbrauch einer widerstandsunfähigen Person vorgeworfen.
Die Augsburger Staatsanwaltschaft ermittelt gegen Förster bereits seit Anfang November. Angezeigt hatte den SPD-Politiker eine Prostituierte, die er heimlich beim Sex gefilmt haben soll. Als sie ihm daraufhin die Kamera wegnehmen wollte, sei es zu einem Gerangel gekommen. Im Zuge ihrer Ermittlungen durchsuchte die Staatsanwaltschaft Försters Wohnungen in Augsburg und München und fand Datenträger mit Bildern von nackten minderjährigen Mädchen. Als die Vorwürfe an die Öffentlichkeit kamen, trat Förster von seinen politischen Ämtern zurück, trat aus der SPD aus und kündigte an, zum 1. Januar auch sein Mandat als Landtagsabgeordneter niederzulegen.

Die Staatsanwaltschaft konnte so lange aber offenbar nicht warten. Am Mittwoch wandte sich der Leitende Oberstaatsanwalt Matthias Nickolai an den Landtag und bat darum, die Immunität des Abgeordneten aufzuheben. Noch am selben Abend entschied der Rechtsausschuss über die Angelegenheit. Die Aufhebung der Immunität ist Voraussetzung dafür, dass die Staatsanwaltschaft weitere Ermittlungen durchführen darf.
Am Donnerstagabend folgte Försters Verhaftung in einer psychosomatischen Klinik bei Passau, wie sein Anwalt Walter Rubach bestätigte. Försters hatte sich dort aufgrund der hohen psychischen Belastung durch die Vorwürfe in Behandlung begeben.

Laut Nickolai sei die Verhaftung „gestützt auf eine Flucht- und Verdunklungsgefahr. Da ist Eile geboten”. Die Auswertung der beschlagnahmten Unterlagen und weitergehende Ermittlungen hätten den dringenden Verdacht weiterer Straftaten ergeben. Die Ermittlungsrichterin des Amtsgerichts habe Haftbefehl wegen schweren sexuellen Missbrauchs einer widerstandsunfähigen Person, wegen Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen, wegen vorsätzlicher Körperverletzung und wegen Besitzes kinderpornographischer Schriften erlassen. Förster sei in eine bayerische Justizvollzugsanstalt überstellt worden, heißt es in der Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft. Details zu den Vorwürfen sollen aber „im Hinblick auf weitere Ermittlungen” vorerst nicht bekannt gegeben werden.
Förster selbst hat zu den Vorwürfen bislang ebenfalls nichts gesagt und wird, wie sein Anwalt Rubach erklärte, „sich so schnell auch nicht dazu äußern”. Der Anwalt will sich zunächst Einblick in die Akten der Staatsanwaltschaft verschaffen.
Über die Gründe, die seinen Mandanten zu der Meldung bei Facebook bewogen haben, wisse er nichts, sagte Rubach. Er wolle darüber auch nicht spekulieren. Sollten sich die Vorwürfe gegen Förster bestätigen, droht ihm eine mehrjährige Haftstrafe. Ob das Einfluss auf seine Definition von Freiheit hat, wird sich zeigen.
(Von Kristin Deibl)


Von Kristin Deibl
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