Der Jahresrückblick 2023 der Aichacher Zeitung

Corona-Scheinimpfungen: Prozess um Impfbetrug wird verschoben

Die Generalstaatsanwaltschaft wirft dem ehemaligen Hausarzt vorsätzliche Körperverletzung, Betrug und wissentlich unrichtige Dokumentation von Schutzimpfungen gegen das Coronavirus vor. (Foto: mjt)
Die Generalstaatsanwaltschaft wirft dem ehemaligen Hausarzt vorsätzliche Körperverletzung, Betrug und wissentlich unrichtige Dokumentation von Schutzimpfungen gegen das Coronavirus vor. (Foto: mjt)
Die Generalstaatsanwaltschaft wirft dem ehemaligen Hausarzt vorsätzliche Körperverletzung, Betrug und wissentlich unrichtige Dokumentation von Schutzimpfungen gegen das Coronavirus vor. (Foto: mjt)
Die Generalstaatsanwaltschaft wirft dem ehemaligen Hausarzt vorsätzliche Körperverletzung, Betrug und wissentlich unrichtige Dokumentation von Schutzimpfungen gegen das Coronavirus vor. (Foto: mjt)
Die Generalstaatsanwaltschaft wirft dem ehemaligen Hausarzt vorsätzliche Körperverletzung, Betrug und wissentlich unrichtige Dokumentation von Schutzimpfungen gegen das Coronavirus vor. (Foto: mjt)

Der Prozess vor dem Augsburger Landgericht gegen den Hausarzt aus Wemding, dem hundertfache Scheinimpfungen vorgeworfen werden, verschiebt sich. Die 15. Strafkammer hat die Termine für die Hauptverhandlung ab dem 2. Mai abgesetzt. Grund sei der krankheitsbedingte Ausfall eines Kammermitglieds über den Termin hinaus. Als möglicher neuer Termin für den Beginn der Hauptverhandlung komme der 20. Juni in Betracht, so das Gericht in einer Mitteilung.

Aufgrund der Bedeutung des Prozesses gegen den Arzt werden auf der Richterbank drei Mitglieder der Kammer und zwei Schöffen sitzen. Auf die Schnelle einen Ersatzrichter zu benennen, kommt wegen der Komplexität des Verfahrens für die Kammer wohl nicht in Frage.

Dem 73-jährigen Angeklagten wird vorgeworfen, von Mitte April bis Ende September 2021 einer dreistelligen Anzahl an Patienten eine Corona-Impfung lediglich vorgetäuscht zu haben, so dass diese gutgläubig von einer Impfung ausgingen, tatsächlich aber keinerlei Antikörper gegen das Corona-Virus entwickelten. Diese vermeintlichen Leistungen soll der Mediziner dann gegenüber der Kassenärztlichen Vereinigung Bayern abgerechnet haben. Darüber hinaus soll er im Zusammenwirken mit anderen Patienten eine Impfung in deren Impfpässen dokumentiert haben, ohne dass eine solche tatsächlich stattfand.

Dem Angeklagten wird vorsätzliche Körperverletzung, Betrug und wissentlich unrichtige Dokumentation von Impfungen zur Last gelegt. (pm/jaf)

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