Der Jahresrückblick 2023 der Aichacher Zeitung
Betrug, Erpressung, Körperverletzung: Weil er einen Taxifahrer nicht bezahlt und ihn anschließend mit einer Machete attackiert haben soll, steht ein 38-Jähriger nun vor Gericht. (Foto: Kristin Deibl)
Betrug, Erpressung, Körperverletzung: Weil er einen Taxifahrer nicht bezahlt und ihn anschließend mit einer Machete attackiert haben soll, steht ein 38-Jähriger nun vor Gericht. (Foto: Kristin Deibl)
Betrug, Erpressung, Körperverletzung: Weil er einen Taxifahrer nicht bezahlt und ihn anschließend mit einer Machete attackiert haben soll, steht ein 38-Jähriger nun vor Gericht. (Foto: Kristin Deibl)
Betrug, Erpressung, Körperverletzung: Weil er einen Taxifahrer nicht bezahlt und ihn anschließend mit einer Machete attackiert haben soll, steht ein 38-Jähriger nun vor Gericht. (Foto: Kristin Deibl)
Betrug, Erpressung, Körperverletzung: Weil er einen Taxifahrer nicht bezahlt und ihn anschließend mit einer Machete attackiert haben soll, steht ein 38-Jähriger nun vor Gericht. (Foto: Kristin Deibl)

Mit einer Machete soll im November des vergangenen Jahres ein 38-Jähriger auf einen Taxifahrer losgegangen sein. Der Mann hatte sich zuvor mit dem Taxi von Kaufering nach Lauingen bringen lassen, konnte dann aber den Fahrpreis von 170 Euro nicht bezahlen. Als der Fahrer ihn deshalb zur Rede stellte, eskalierte die Situation. Der 38-Jährige muss sich nun wegen Betrugs, schwerer räuberischer Erpressung und versuchter gefährlicher Körperverletzung vor dem Augsburger Amtsgericht verantworten.

Am ersten Verhandlungstag berichten sowohl der Angeklagte, als auch der geschädigte Taxifahrer, wie sie die Ereignisse in jener Novembernacht in Erinnerung haben. Der 38-Jährige mit den kurzgeschorenen Haaren und den tätowierten Unterarmen schildert zunächst, dass er in Kaufering eine Freundin besucht habe. Eine Flasche Wodka, eine halbe Flasche Whiskey und mehrere Bier habe er intus gehabt, als die Bekannte ihn rauswarf, weil er zu betrunken gewesen sei. Gegen ein Uhr nachts lief er mit seinem Hund zum Bahnhof, stellte fest, dass dort keine Züge mehr fuhren und wollte schließlich mit dem Taxi nach Hause fahren. Er sei sich sicher gewesen, dass er den Fahrer, der ihm als geschätzten Preis für die Fahrt 170 Euro nannte, würde bezahlen können. Er bewahre sein Geld in einem Gurkenglas in seinem Schrank auf, erklärte der Angeklagte, der zum Tatzeitpunkt arbeitslos war, dem Gericht. Das sei so etwas wie sein Sparschwein. Er sei davon ausgegangen, dass sich darin noch 200 Euro befänden.

Dem war aber nicht so, wie er feststellte, als er in seinem Zimmer einen Blick in das Glas warf, während der Taxifahrer draußen auf sein Geld wartete. Der 38-Jährige sei erstmal auf den Balkon gegangen, um seinen Hund zu füttern, berichtet er. Plötzlich habe er im Zimmer den Taxifahrer aggressiv herumschreien hören. Er sei nach drinnen gegangen und habe gesehen, dass der Fahrer dort gerade seinen Geldbeutel und sein Handy an sich nehmen wollte. Um das zu verhindern, habe er zu einer Machete gegriffen, die neben seinem Bett an der Wand hing, und damit ausgeholt. Er habe den Mann nicht angreifen wollen, versichert er dem Gericht. Es sei lediglich eine „drohende Geste” gewesen, um seiner Forderung, dass der Fahrer seine Sachen in Ruhe lassen solle, Nachdruck zu verleihen. Ohne Erfolg, denn dieser sei mit seiner Geldbörse und seinem Handy geflüchtet, habe die Tür hinter sich zugeworfen und er habe ihn nicht mehr einholen können.

Der 64-jährige Geschädigte kann sich an diese Flucht noch gut erinnern. „Ich hab nur noch geschaut, dass ich da rauskomm”, erzählt er dem Gericht. Denn seiner Aussage zufolge, hat sich die Situation im Zimmer des Angeklagten völlig anders abgespielt. Nachdem er eine Viertelstunde im Auto auf die Rückkehr des 38-Jährigen gewartet habe, sei er ihn suchen gegangen, berichtet der Taxifahrer. Als er schließlich im Zimmer des Mannes ankam, habe er dessen Handy und Geldbeutel auf einem Tisch liegen sehen. Da er zur Polizei gehen wollte und bis zu diesem Moment keine Personalien seines Fahrgastes hatte, habe er beides an sich genommen. In diesem Moment sei der 38-Jährige aus seinem Versteck auf dem Balkon gesprungen, habe geschrien „Du nimmst hier gar nichts weg”, sich die Machete von der Wand gegriffen und damit insgesamt dreimal nach ihm geschlagen. Der Fahrer berichtet, wie der Angeklagte ausgeholt habe, „zuerst von oben nach unten, dann seitlich von links nach rechts, dann noch einmal von oben”. Der 64-Jährige habe knapp ausweichen können, der letzte Schlag habe schließlich einen Tisch getroffen. Daraufhin sei er panisch aus dem Zimmer gerannt, hinter sich habe er noch gehört, wie ein, wie er vermutet, weiterer Macheten-Schlag die Tür erzittern ließ. Während der Taxifahrer seine Version des Abends schildert, mustert der 38-Jährige ihn von der Anklagebank aus mit zusammengekniffenen Augen. Immer wieder zieht er die Augenbrauen hoch und schüttelt ungläubig den Kopf.

So uneinig die beiden sich über die Geschehnisse im Zimmer des Angeklagten sind, in einem sind sie sich einig: Zum Tatzeitpunkt befand sich noch ein weiterer Mann mit im Raum. Die Hoffnung des Gerichts, dass dieser etwas Licht ins Dunkel bringen könnte, wird jedoch schnell zerschlagen. Der Mann, der wie zuvor schon der Angeklagte aus der JVA in den Gerichtssaal gebracht wird, stellt gleich klar, dass er eigentlich gar nichts zu dem Vorfall sagen könne. Er habe manchmal bei dem 38-Jährigen übernachtet, wenn sie mal wieder „einen über den Durst getrunken hatten”. So auch an jenem Abend. Er sei zu sich gekommen, als sein Saufkumpan nach Hause gekommen sei, erzählt er. Er habe auch mitbekommen, wie der Taxifahrer ins Zimmer kam und die Sachen des 38-Jährigen an sich nahm. Von einem Macheten-Angriff will er aber nichts bemerkt haben. Seiner Erinnerung zufolge hätten sich der Angeklagte und der Geschädigte nie gleichzeitig im Zimmer aufgehalten. Nach dieser Aussage entlässt das Gericht den Zeugen ohne weitere Fragen.
Ein Urteil ist bislang nicht gefallen. Für die Verhandlung sind noch zwei weitere Termine angesetzt.


Von Kristin Deibl
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