Das Landesamt für Umweltschutz (LfU) hat in seiner 60-seitigen Studie „Das Schutzgut Boden in der Planung“ (Augsburg 2003, mit Korrekturen 2017 und 2018) eine Bewertungsskala anhand der Acker- und Grünlandzahl erarbeitet. Bei einem Wert größer 75 bewertet das Amt die Ertragsfähigkeit als „sehr hoch“, bei Werten zwischen 61 und 75 als „hoch“. Für landwirtschaftliche Flächen mit Acker- oder Grünlandzahlen zwischen 41 und 60 spricht das LfU von einer „mittleren Ertragsfähigkeit“– in diesem Segment liegt die Mehrheit der Altomünsterer Sonnenstrom-Parks. Bei Werten zwischen 28 und 40 wird die Ertragsfähigkeit als „gering“ eingeschätzt, darunter als „sehr gering“.