Der Jahresrückblick 2023 der Aichacher Zeitung

Bombe gebaut? Explosiver Streit unter Nachbarn landet vor Gericht

Da aus Sicht des Gerichts nicht genügend Beweise für eine Verurteilung vorlagen, wurde der 59-Jährige vom Vorwurf des unerlaubten Besitzes von Munition und der gefährlichen Körperverletzung freigesprochen. (Symbolfoto: Patrick Bruckner)
Da aus Sicht des Gerichts nicht genügend Beweise für eine Verurteilung vorlagen, wurde der 59-Jährige vom Vorwurf des unerlaubten Besitzes von Munition und der gefährlichen Körperverletzung freigesprochen. (Symbolfoto: Patrick Bruckner)
Da aus Sicht des Gerichts nicht genügend Beweise für eine Verurteilung vorlagen, wurde der 59-Jährige vom Vorwurf des unerlaubten Besitzes von Munition und der gefährlichen Körperverletzung freigesprochen. (Symbolfoto: Patrick Bruckner)
Da aus Sicht des Gerichts nicht genügend Beweise für eine Verurteilung vorlagen, wurde der 59-Jährige vom Vorwurf des unerlaubten Besitzes von Munition und der gefährlichen Körperverletzung freigesprochen. (Symbolfoto: Patrick Bruckner)
Da aus Sicht des Gerichts nicht genügend Beweise für eine Verurteilung vorlagen, wurde der 59-Jährige vom Vorwurf des unerlaubten Besitzes von Munition und der gefährlichen Körperverletzung freigesprochen. (Symbolfoto: Patrick Bruckner)

Ein Nachbarschaftsstreit in Gersthofen, der zum Bau einer Art Rohrbombe führte, ist nun vor dem Augsburger Amtsgericht gelandet. Der 59-jährige Angeklagte bestritt allerdings, die Tat begangen zu haben. Das Gericht konnte dem Mann nicht zweifelsfrei nachweisen, die Bombe gebaut zu haben.

Der Nachbarschaftsstreit führte in den vergangenen Jahren zu insgesamt 29 Anzeigen. Im Januar 2022 musste die Polizei zu dem Grundstück ausrücken, weil der 59-Jährige beschuldigt wurde, mit einem Luftgewehr auf einen seiner Nachbarn geschossen zu haben. Nachweisen konnte man ihm dies nicht.

Nun stand der Mann vor Gericht, weil die Staatsanwaltschaft ihm vorwarf, im November 2021 eine Art selbstgebaute Rohrbombe auf dem Grundstück einer seiner Nachbarn deponiert zu haben. Er habe dazu in ein etwa 18,5 Zentimeter langes und sieben Zentimeter dickes Stück Holz einen kleinen zylinder-förmigen Hohlraum geschlagen. In diesen platzierte er laut Anklageschrift unter anderem 13 Kleinkaliberpatronen. Anschließend verschloss er den Hohlraum und legte das präparierte Holzscheit in den Schubkarren des Nachbarn, in dem dieser Brennholz lagerte. Der Vorwurf der Staatsanwaltschaft: Der Angeklagte habe beabsichtigt, dass der Nachbar die Manipulation am Holzscheit nicht erkennt, dieses verfeuert und dadurch eine Explosion auslöst.

Der Nachbar jedoch erkannte die Manipulation und verfeuerte das Holzscheit nicht.

Da aus Sicht des Gerichts allerdings nicht genügend Beweise für eine Verurteilung vorlagen, wurde der 59-Jährige vom Vorwurf des unerlaubten Besitzes von Munition und der gefährlichen Körperverletzung freigesprochen. (pm/jaf)

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