Erneut wurden am Augsburger Verwaltungsgericht zwei Klagen einer Tierhalterin aus einem Aichacher Ortsteil verhandelt. Einen Erfolg gab es für sie auch dieses Mal nicht zu verzeichnen. Die Frau und ihr Lebensgefährte, die noch immer per Haftbefehl gesucht werden (wir berichteten), haben schon eine Vielzahl von Verfahren rund um das Thema Tierhaltung hinter sich. So wurde dem Mann beispielsweise die Haltung von Rindern grundsätzlich untersagt, deren schlechter Gesundheitszustand davor schon mehrfach das Veterinäramt auf den Plan gerufen hatte.