Eine Routineaufgabe, die alle vier Jahre für den Marktgemeinderat Altomünster ansteht, ist die Überprüfung der Abwassergebühren und deren Anpassung für die folgenden vier Jahre. Am Dienstagabend ging es in dieser eigentlich einfachen Disziplin um den Zeitraum 2024 bis 2027.
Bürgermeister Michael Reiter (FWG) hatte bei dem Thema einen Vorschlag: Statt wie bisher Gebühren für das Schmutzwasser pro Kubikmeter und das Niederschlagswasser nach Geschossfläche berechnen zu lassen, könnte die Schmutzwassergebühr an den Frischwasserverbrauch gekoppelt und das Niederschlagswasser nach „Gebietsabflussbeiwerten“ errechnet werden. Diese Werte erfassen „Quartiere“ und nicht einzelne Grundstücke.
Denn die Nutzung des Frischwassers – also Trinkwassers – für die Klo-Spülung, die Rasen- oder Feldbewässerung oder auch die Autowäsche ist mittlerweile ein echtes Problem. Das hatten die Mitglieder des Umwelt- und Nachhaltigkeitsausschusses im März aus erster Hand erfahren, als zwei Wasserprofis des Münchner Wasserwirtschaftsamts über den dramatischen Rückgang der Grundwassers referierten (wir berichteten).
Reiter und seine Verwaltung hatten daraufhin nach Kommunen geforscht, die einen nachhaltigeren Weg zur Wassernutzung erfolgreich eingeschlagen haben. Fündig geworden sind sie im hessischen Witzenhausen, eine Kleinstadt mit 15 000 Einwohnern. Die Stadtwerke dort errechnen die Abwassergebühren aus einer Frischwasser-Grundgebühr und einer Frischwasser-Verbrauchsgebühr, gestaffelt nach dem Frischwasserverbrauch. Die Niederschlagswasserbeseitigungsgebühr errechnet sich aus der versiegelten Fläche eines Grundstücks.
Eine entsprechende Kartierung der Altomünsterer Quartiere hatte das Aichacher Ingenieurbüro Mayr schon im Jahr 2011 erstellt. Aktuelle Änderungen könnten durch einen „Anpassungsantrag“ berücksichtigt werden, erläuterte Geschäftsstellenleiter Christian Richter.
Reiter wie Richter schlugen vor, dass das Ingolstädter Sachverständigenbüro Suchwoski, das seit Jahren die Gebühren für Altomünster berechnet, bis zum Spätsommer zwei Gebührenszenarien errechnet: Eines nach dem bisherigen Schema, nach dem Schmutzwassergebühren sich aus der Menge des eingeleiteten Schmutzwassers berechnen, sowie ein alternatives Szenario, das die Kopplung mit dem abgezapften Trinkwasser herstellt.
Die Diskussion entwickelte sich in verschiedene Richtungen. So monierte Marianne Kerle (CSU), dass derartige Überlegungen eigentlich erst im Umwelt- und Nachhaltigkeitsausschuss erörtert werden sollten. Ihre Parteifreundin Martina Englmann fand das Beispiel aus Hessen logisch und bedenkenswert. Josef Riedlberger (CSU) hielt das Witzenhausener Vorgehen für nicht passend, obwohl er wie Englmann dafür plädierte, das „Gut Trinkwasser“ mehr wertzuschätzen. Hubert Güntner sah dies ebenso und plädierte für baldige Beschlüsse. CSU-Fraktionschef Roland Schweiger sprach sich gegen ein Staffelungsmodell aus und wollte erst genauere Zahlen haben.
Richter wies darauf hin, dass diese Zahlen nur die Sachverständige liefern können.
Der Rathauschef betonte mehrfach, dass jedes Verfahren für die Kommune ein „Nullsummenspiel“ sei, schließlich dürfe sie über die Abwassergebühren weder Gewinne noch Verluste generieren.
Schließlich rief der Bürgermeister zur Abstimmung auf. Unstrittig war, dass der kommende Kalkulationszeitraum wieder vier Jahre betragen soll; ebenso, dass für die Kalkulation weiterhin ein Zinssatz von drei Prozent anzuwenden sei. Dann galt es, darüber abzustimmen, ob Sachverständige Gebühren in zwei Varianten ausrechnen sollen. Dafür sprachen sich nur fünf Ratsmitglieder aus, 14 votierten dagegen. Überraschenderweise auch Reiter.
Bis zum Spätsommer werden die Zahlen voraussichtlich vorliegen. Der Gemeinderat kann sie dann absegnen.