Falschanzeige statt Brandsatz
Thierhaupten/Augsburg – „Andere schießen Brandsätze auf Polizisten, da ist meine Variante doch besser!“ der 30-jährige Neonazi, der sich gestern vor dem Amtsgericht Augsburg wegen falscher Verdächtigung von Polizisten zu verantworten hatte, ist sich keiner Schuld bewusst. „Wer schreibt, der bleibt“, kommentierte er seine Anzeige, in der er behauptet hatte, er sei bei einem Polizeieinsatz gegen die rechte Szene verletzt worden. Da habe er durchaus übertrieben, meinte er gestern, doch Reue zeigte er deshalb nicht.
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Monatelang beobachtete eine Spezialabteilung der Polizei die rechte Szene, hörte Telefone ab. Und zwar in halb Deutschland. Der Zugriff erfolgte dann aber ausgerechnet am 25. Oktober 2008 während einer Skinhead-Geburtstagsparty auf der beschaulichen Einöde Sparmannseck bei Thierhaupten – zum Entsetzen von Bürgermeister Franz Neher, der seinen Ort nicht mit Neonazipropaganda in einem Atemzug genannt haben möchte. Der Angeklagte gestern war einer der damaligen Partygäste, er wohnt im Raum Nürnberg.
Rein zufällig, so sagte damals der Besitzer des Hofes, habe er weitläufigen Bekannten seiner Tochter erlaubt, in seiner Scheune eine Party zu machen. Dass rund 130 Skinheads aus ganz Deutschland anreisen würden, um auf seinem Anwesen bei Livemusik zu feiern, das habe er nicht gewusst. Als um 22.30 Uhr 500 Polizisten die Fete abrupt beendeten, sei lediglich seine alte Mutter zuhause gewesen. Und die sei eher von dem Polizeiaufgebot und den Durchsuchungen, die in ihrer Küche stattfanden, irritiert gewesen, als von den Partygästen. Dass es sich bei der Musik möglicherweise um verfassungsfeindliche, rassistische Liedtexte handeln könnte – na so was!
Dass die
Jo, bayert der Angeklagte – übrigens nicht mit Glatze und Bomberjacke, sondern mit fuzelkurzen Haaren und im unscheinbaren Pulli vor Gericht – er habe eine falsche Anzeige gemacht. Aber im Prinzip auch nicht, denn zwar sei nicht er verletzt worden, als die Polizei „ohne Rücksicht auf Verluste“ die Tür aufriss (zumal die nach außen aufging), aber im Geschubse ein anderer. Und Körperverletzung sei doch wohl Körperverletzung, da komme es doch nicht so drauf an und da habe er „objektiv“ doch recht?
Allerdings wird nach Anzeigen sehr wohl gegen Polizeibeamte ermittelt und das war im vorliegenden Fall vermutlich für diese recht demütigend. Wegen seiner falschen Verdächtigungen hatte der 30-Jährige – natürlich einschlägig vorbestrafte – deshalb einen Strafbefehl über 4800 Euro (120 Tagessätze a 40 Euro) erhalten. Angesichts seines Hilfsarbeiterlohns von 800 Euro netto reduzierte der Staatsanwalt auf 3500 Euro (140 mal 25 Euro). Richter Gerhard Holler urteilte auf 3000 Euro (120 mal 25 Euro).
„Wie soll ich was stemmen, wenn mir das Geld von allen Seiten weggenommen wird?“, lamentierte der Angeklagte. Man wolle ihn halt unbedingt bestrafen. Das aber gehe eigentlich nicht, denn in Wirklichkeit existiere der Staat ja gar nicht, schwadronierte er weiter. Aber ach, er müsse wohl das Unrecht akzeptieren, bis irgendwann eine gültige Verfassung existiere. Er zitierte sogar aus einem angeblichen Urteil des Verwaltungsgerichts Hannover und packte aus seinem rechtsradikalen Köfferchen einschlägige Propaganda-Lektüre aus, die er dem Staatsanwalt überreichen wollte: „Vorsicht Bürgerkrieg“. Dieser lehnte dankend ab und empfahl dem Mann, er solle das schnell wieder einpacken, bei den Traktaten könnte es sich vielleicht um strafbare Texte handeln, die ihn erneut in den Focus der Nazijäger brächten…
Von Monika Grunert
Veröffentlicht am 01.03.2010 16:25 Uhr
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