Wie der Gemeinderat in seiner Sitzung am Donnerstag beschloss, will man diesen Schritt nur dann gehen, wenn die Versicherung eine positive Zusage macht. Wolfgang Haberl und Bernhard Jakob wollten ohne Rücksicht auf die Rechtsschutzlage in Berufung gehen. Mehr Hintergründe lesen Sie in der Aichacher Zeitung vom 18. Mai oder im e-paper unter www.aichacher-zeitung.de/epaper