Der Jahresrückblick 2023 der Aichacher Zeitung
Veröffentlicht am 02.06.2018 12:00

Keine Strafe für Grundstücksverkauf

Wie andere Gemeinden auch,   will Pöttmes vermeiden, dass in neuen Baugebieten wie dem „Nördlich der Unterfeldstraße” (im Vordergrund die neue Kindertagestätte Klapperstorch) mit Grundstücken nur spekuliert wird und diese dadurch unbebaut bleiben. Innerhalb von fünf Jahren muss das Eigenheim stehen. 	Foto: Erich Hoffmann (Foto: Erich Hoffmann)
Wie andere Gemeinden auch, will Pöttmes vermeiden, dass in neuen Baugebieten wie dem „Nördlich der Unterfeldstraße” (im Vordergrund die neue Kindertagestätte Klapperstorch) mit Grundstücken nur spekuliert wird und diese dadurch unbebaut bleiben. Innerhalb von fünf Jahren muss das Eigenheim stehen. Foto: Erich Hoffmann (Foto: Erich Hoffmann)
Wie andere Gemeinden auch, will Pöttmes vermeiden, dass in neuen Baugebieten wie dem „Nördlich der Unterfeldstraße” (im Vordergrund die neue Kindertagestätte Klapperstorch) mit Grundstücken nur spekuliert wird und diese dadurch unbebaut bleiben. Innerhalb von fünf Jahren muss das Eigenheim stehen. Foto: Erich Hoffmann (Foto: Erich Hoffmann)
Wie andere Gemeinden auch, will Pöttmes vermeiden, dass in neuen Baugebieten wie dem „Nördlich der Unterfeldstraße” (im Vordergrund die neue Kindertagestätte Klapperstorch) mit Grundstücken nur spekuliert wird und diese dadurch unbebaut bleiben. Innerhalb von fünf Jahren muss das Eigenheim stehen. Foto: Erich Hoffmann (Foto: Erich Hoffmann)
Wie andere Gemeinden auch, will Pöttmes vermeiden, dass in neuen Baugebieten wie dem „Nördlich der Unterfeldstraße” (im Vordergrund die neue Kindertagestätte Klapperstorch) mit Grundstücken nur spekuliert wird und diese dadurch unbebaut bleiben. Innerhalb von fünf Jahren muss das Eigenheim stehen. Foto: Erich Hoffmann (Foto: Erich Hoffmann)

Gerade in der Boomregion rund um München und Ingolstadt sind solche Verträge für viele Kommunen ein Werkzeug, um Grundstücksspekulationen einzudämmen. Wer sich nicht an die Regeln hält und sein Grundstück frühzeitig weiterverkauft oder auch nur das Haus vermietet, muss in Gachenbach 25 Euro pro Quadratmeter nachzahlen. Dagegen hatte ein Bürger geklagt, der aus familiären Gründen aus seinem Haus ausziehen musste.

Vor dem Landgericht Ingolstadt kam es vor zwei Jahren zum ersten Prozess, den damals noch die Gemeinde gewann. In zweiter Instanz gab das Oberlandesgericht München dem Bürger Recht, ließ aber Revision zu. Die wollte die Gemeinde nutzen, doch der Bundesgerichtshof in Karlsruhe hat nun abgelehnt. Die Nachzahlungspflicht verstoße nach Auffassung des BGH-Senats gegen das Gebot einer angemessenen Vertragsgestaltung, teilte dazu die von der Gemeinde beauftragte Rechtsanwältin Barbara Genius mit.

Das muss die Gemeinde Gachenbach nun so akzeptieren. In Pöttmes sehen die Grundstücksverträge - ähnlich wie in Aichach - eine Bebauung innerhalb der ersten fünf Jahre nach Abschluss des Kaufvertrags vor. Innerhalb dieser fünf Jahre dürfen Haus und Grund auch nicht verkauft werden. Allerdings gibt es keine Geldstrafen für den Fall, dass sich ein Käufer daran nicht hält. Vielmehr muss er zuerst der Gemeinde Pöttmes das Grundstück zum Kauf anbieten und zwar zum ursprünglichen Kaufpreis, auch wenn sich der Wert in der Zwischenzeit erhöht haben sollte. Die Immobilie wird natürlich extra berechnet. „In den letzten Jahren kaufte der Markt Pöttmes unbebaute Grundstücke zum damals bezahlten Preis zurück”, erklärt Geschäftsstellenleiter Stefan Hummerl auf Nachfrage. Bebaute Grundstücke wurden nicht zurückgekauft, „hier hat die Gemeinde in Einzelfällen darauf verzichtet”.

In Pöttmes gibt es außerdem eine Eigenheimzulage für junge Familien. Wer dieses Baukindergeld in Höhe von 5000 Euro pro Kind als Ermäßigung auf den Kaufpreis erhält, dann aber vor einer Frist von zehn Jahren das Haus verkauft, muss die gewährte Ermäßigung zurückzahlen. Dieser Fall liegt aber anders als die Strafzahlungen in Gachenbach.


Von Carina Lautenbacher
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