Der Jahresrückblick 2023 der Aichacher Zeitung
Veröffentlicht am 10.09.2016 12:00

Ein gutes Gespann

Sando S  ist ein neunjähriger Haflinger. Mit ihm wurde Boris Zeugner Dritter bei den Bayerischen Meisterschaften und Oberbayerischer Vizemeister.
Sando S ist ein neunjähriger Haflinger. Mit ihm wurde Boris Zeugner Dritter bei den Bayerischen Meisterschaften und Oberbayerischer Vizemeister.
Sando S ist ein neunjähriger Haflinger. Mit ihm wurde Boris Zeugner Dritter bei den Bayerischen Meisterschaften und Oberbayerischer Vizemeister.
Sando S ist ein neunjähriger Haflinger. Mit ihm wurde Boris Zeugner Dritter bei den Bayerischen Meisterschaften und Oberbayerischer Vizemeister.
Sando S ist ein neunjähriger Haflinger. Mit ihm wurde Boris Zeugner Dritter bei den Bayerischen Meisterschaften und Oberbayerischer Vizemeister.

Vorgeschrieben ist er nicht, der Führerschein für Kutschenfahrer. Doch wenn etwas passiert, könnte man mit der Versicherung große Probleme bekommen, wenn man nicht nachweisen kann, dass man „befähigt ist”, ein Gespann zu lenken. Außerdem stellt Boris Zeugner bei seinen Schülern, die seine Kurse besuchen, die er im Frühling vor der Turniersaison und im Herbst nach dieser anbietet, oft erschreckende Lücken im Wissen über die Straßenverkehrsordnung fest.

„Wo darf man denn mit einer Kutsche fahren? Was ist überhaupt eine Kutsche?”, fragt der 38-Jährige grinsend. Er ist Trainer B Leistungssport und kennt sich aus. Eine Kutsche ist verkehrsrechtlich ein Fahrzeug. Man darf damit weder einen Geh-, noch einen Radlweg nutzen. Autobahnen und Kraftfahrstraßen verbieten sich von selbst. Und wie ist es mit Wegen, auf denen ein Verbotsschild für Reiter steht? „Sind Sie als Kutschenfahrer ein Reiter? Nein!”, erklärt Zeugner.

Überhaupt, verkündet er eine frohe Botschaft für viele Reiter, seien die meisten Verbotsschilder ungültig. „Ein Schild ist nur gültig, wenn es von einer Kommune errichtet wurde, auf einem Metallstab angebracht ist und auf der Rückseite das Siegel der zuständigen Gemeinde trägt.” Ein Waldbesitzer, der sich über Reiter in seinem Forst ärgert und deshalb mal eben ein Verbotsschild an die erste Fichte am Waldrand nagelt, ist im Unrecht. „Auch Schranken im Wald sind nicht erlaubt. Der Wald ist per Gesetz für alle zugänglich”, erklärt der Fachmann und erzählt, dass er schon mal einen adeligen Großgrundbesitzer übers Gericht gezwungen habe, eine Schranke abzubauen.

Mehr dazu lesen Sie in der Samstagsausgabe der AICHACHER ZEITUNG.


Von Monika Grunert Glas
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