Der Jahresrückblick 2023 der Aichacher Zeitung
Veröffentlicht am 14.12.2018 12:00

Klage gegen Kläranlage abgelehnt

Die Erdarbeiten   für die Kläranlage der Gemeinden Kühbach und Inchenhofen laufen bereits auf vollen Touren - daran wird sich so schnell wohl auch nichts ändern. 	Foto: Thomas Winter (Foto: Thomas Winter)
Die Erdarbeiten für die Kläranlage der Gemeinden Kühbach und Inchenhofen laufen bereits auf vollen Touren - daran wird sich so schnell wohl auch nichts ändern. Foto: Thomas Winter (Foto: Thomas Winter)
Die Erdarbeiten für die Kläranlage der Gemeinden Kühbach und Inchenhofen laufen bereits auf vollen Touren - daran wird sich so schnell wohl auch nichts ändern. Foto: Thomas Winter (Foto: Thomas Winter)
Die Erdarbeiten für die Kläranlage der Gemeinden Kühbach und Inchenhofen laufen bereits auf vollen Touren - daran wird sich so schnell wohl auch nichts ändern. Foto: Thomas Winter (Foto: Thomas Winter)
Die Erdarbeiten für die Kläranlage der Gemeinden Kühbach und Inchenhofen laufen bereits auf vollen Touren - daran wird sich so schnell wohl auch nichts ändern. Foto: Thomas Winter (Foto: Thomas Winter)

Böhm reiste mit zwei Mitstreitern nach Augsburg: Markus Neukäufer und Sylvia Riescher. Die beiden wirkten während der Verhandlungspause beruhigend auf den Paarer ein. Auf der Angeklagtenseite waren zwei Vertreter des Landratsamtes sowie Kühbachs Verwaltungschef Friedrich Schäffler und Bürgermeister Hans Lotterschmid samt Anwalt in die Fuggerstadt gekommen.

Werner Böhm hatte seine Klage gegen den Neubau mit dem Argument eingereicht, der Genehmigungsbescheid durch die Kreisbehörde entbehre jeder Sachlichkeit, da in Kühbach und Paar bereits zwei Kläranlagen bestehen, ein Neubau ergo unnötig sei. Bereits Ende September hat das VG die aufschiebende Wirkung, mit der Werner Böhm einen Baubeginn verhindern wollte, abgelehnt. Die in dem damaligen Beschluss geäußerte Rechtsauffassung des Gerichts hat sich seither nicht geändert.

Wie die Vorsitzende Ingrid Linder mehrmals erläuterte, oblag es dem Gericht nicht, die von Werner Böhm vorgebrachten inhaltlichen Bedenken gegen den Kläranlagenbau zu beurteilen. Das Verwaltungsgericht habe lediglich geprüft, ob die Klage im rechtlichen Sinne überhaupt zulässig ist.

Als Privatperson, Böhm wohnt im Kühbacher Ortsteil Paar, sei er von dem Bau nicht direkt betroffen, weil kein Nachbar, erklärte die Vorsitzende. Und als Vertreter des Bürgerbegehrens könne Böhm nur im Rahmen eines Bürgerentscheids Einfluss nehmen. „Die Gründe, die Sie anführen, in Bezug auf Kosten und Umwelt, spielen für uns keine Rolle”, versuchte sie Werner Böhm deutlich zu machen.

Der zeigte sich mit dieser Erklärung allerdings ganz und gar nicht einverstanden. Mehrmals unterbrach er die Ausführungen der vorsitzenden Richterin und wies darauf hin, dass die Kosten für das Projekt explodieren. „Bei uns brennt's am First”, wurde er kurzzeitig laut, sodass ihn einer der Richter belehren musste: „Lassen Sie die Vorsitzende ausreden. Wir sind hier nicht im Wirtshaus!”

Schließlich kündigte Böhm an, die Angelegenheit in nächster Instanz austragen zu wollen - und zwar mit Unterstützung eines Anwalts. Richterin Ingrid Linder blieb gelassen. „Selbstverständlich können Sie Rechtsmittel einlegen. Ich fürchte aber, damit werden Sie wenig Erfolg haben.”


Von Wolfgang Glas
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