Der Jahresrückblick 2023 der Aichacher Zeitung
Veröffentlicht am 14.09.2017 12:00

Kühbach: Zweites Nein für Bürgerbegehren

Dem Gemeinderat obliegt die Prüfung darüber, ob ein eingereichtes Bürgerbegehren zulässig ist. Das hat nichts damit zu tun, ob ihm der Inhalt gefällt, sondern damit, ob die rechtlichen Kriterien erfüllt sind. Dazu gehört unter anderem, dass die Fragestellung nicht gegen geltendes Recht verstoßen darf. Die Forderung, dass die Firma Pfeifer in Unterbernbach keine Abwässer mehr einleiten darf, verstößt allerdings gegen das Bayerische Wassergesetz. Man kann einem Gewerbebetrieb die Einleitung des Abwassers nicht mit Verweis auf Kapazitätsengpässe verweigern.

Unklar ist die Formulierung, wonach ein „neutrales Gutachten” erstellt werden soll. Laut gemeindlicher Stellungnahme ist davon auszugehen, dass jeder Gutachter neutral ist. Sollte ein konkreter Wunsch bestehen, dann müsste dieser im Text präzise genannt werden.

Mehrere Fragen verstoßen außerdem gegen das sogenannte Kopplungsverbot, wonach verschiedene Positionen nicht miteinander verknüpft werden dürfen. Die Forderung, die Abwässer weiter dezentral in Kühbach und Paar zu klären und zugleich eine Aufnahme von Abwässern aus Inchenhofen zu untersagen, verbindet zwei Faktoren unzulässig miteinander: Man könnte für die dezentrale Klärung sein, zugleich aber Inchenhofen mit an Bord haben wollen. Auch andere Fragen verstoßen aus der Sicht der Gemeinde und der von ihr beauftragten Rechtsanwaltskanzlei gegen dieses Kopplungsverbot. Ohne Diskussion schloss sich der Gemeinderat dieser Ansicht einstimmig an. Schon im Jahr 2016 hatte das Gremium das von Werner Böhm und Karin Asam initiierte Bürgerbegehren mit 449 gültigen Unterschriften aus dem gleichen Grund und ebenfalls ohne Gegenstimme abgelehnt.

Den Initiatoren steht es frei, die Entscheidung des Gemeinderats in Zweifel zu ziehen und das Verwaltungsgericht anzurufen. Das wird dann darüber befinden, ob der Kühbacher Gemeinderat das Bürgerbegehren zurecht oder zu unrecht abgelehnt hat. Auf Nachfrage unserer Zeitung erklärte Werner Böhm, dass nach der erneuten Ablehnung der Gang vors Verwaltungsgericht erfolgen soll. Man habe dem Gemeinderat lediglich eine „zweite Chance” geben wollen. „Jetzt kommt es zwingend zur Klage”, sagt Böhm.

Nach der Abstimmung über die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens verlas Bürgermeister Hans Lotterschmid noch eine persönliche Stellungnahme.

Es gebe ihm zu denken, dass über 380 Bürger die immer einstimmig getroffenen Entscheidungen des Marktgemeinderates weniger Glauben schenken, als den Argumenten „eines Einzelnen in Gestalt von Werner Böhm, die teilweise mit persönlichen Angriffen gegen meine Person, gegen die Mitglieder des Marktgemeinderates und gegen die Verwaltung gestützt sind.” Er könne in keiner Weise verstehen, weshalb die Initiatoren vergangenes Jahr nicht vors Verwaltungsgericht gegangen seien und stattdessen das neue Bürgerbegehren mit „fast derselben fehlerhaften Fragestellung und irreführenden Begründungen wieder vorgelegt worden ist.” Er hoffe, dass nun Widerspruch vor dem Verwaltungsgericht eingelegt werde, damit nächstes Jahr nicht Bürgerbegehren Nummer drei komme, während der Bau der Kläranlage schon in vollem Gange sei.

Vor gut einer Woche hat Hans Lotterschmid zudem Strafanzeige gegen Werner Böhm gestellt, weil dieser behauptet hatte, der Bürgermeister habe den Angestellten im Rathaus angeblich mit Abmahnungen gedroht, wenn sie das Bürgerbegehren unterschreiben.


Von Carina Lautenbacher
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