Konkret: Lotterschmid habe Untergebenen mit einer Abmahnungen gedroht, würden sie sich in die Unterschriftenliste für ein zweites Bürgerbegehren gegen den Bau einer neuen Kläranlage in Kühbach eintragen. Zudem behauptete der Paarer, bereits beim ersten, abgelehnten Bürgerbegehren hätten „Manipulationen” stattgefunden.
Lotterschmid wollte das nicht auf sich sitzen lassen und schaltete einen Anwalt ein (wir berichteten). Von seinen Mitarbeitern ließ er sich zur Absicherung schriftlich bestätigen, niemandem gedroht zu haben. Eine entsprechende Unterlassungserklärung hat Werner Böhm erhalten - unterschrieben hat er sie allerdings nicht. Deshalb hat Johann Lotterschmid nach eigenen Worten nun Strafanzeige gestellt. Jetzt muss geprüft werden, ob es sich bei den Vorwürfen tatsächlich um bewusst falsche oder grob fahrlässige falsche Behauptungen handelt.