Der Jahresrückblick 2023 der Aichacher Zeitung
Veröffentlicht am 22.07.2017 12:00

Bürgerbegehren in Kühbach: Regierung soll entscheiden

Normalerweise muss das von den Unterstützern unterschriebene Bürgerbegehren bei der Gemeinde eingereicht werden. Neben der Fragestellung muss es eine Begründung umfassen sowie bis zu drei Personen benennen, welche berechtigt sind, die Unterzeichner zu vertreten.

Das ist in Kühbach noch nicht passiert. Werner Böhm begründet sein Vorgehen damit, dass er dem Gemeindechef Johann Lotterschmid nicht vertraut (wir berichteten). Das Argument, dass nur die Gemeinde bestätigen könne, ob die Unterschriften gültig sind, lässt er nicht gelten. Auch Polizeidienststellen oder andere Behörden hätten Zugriff auf das Melderegister.

Uhr.


Von Wolfgang Glas
north