Der Jahresrückblick 2023 der Aichacher Zeitung
Veröffentlicht am 09.05.2015 12:00

Mindestlohn und Spargelanbau

Über tausend ausländische Saisonkräfte , wie hier in Unterbernbach, arbeiten während der Spargelzeit im Wittelsbacher Land. Seit Anfang des Jahres erhalten sie einen höheren Lohn. Darüber hinaus gelten neue Regelungen. Die Spargelerzeuger reagieren darauf sehr unterschiedlich.	Foto: Thomas Winter (Foto: Thomas Winter)
Über tausend ausländische Saisonkräfte , wie hier in Unterbernbach, arbeiten während der Spargelzeit im Wittelsbacher Land. Seit Anfang des Jahres erhalten sie einen höheren Lohn. Darüber hinaus gelten neue Regelungen. Die Spargelerzeuger reagieren darauf sehr unterschiedlich. Foto: Thomas Winter (Foto: Thomas Winter)
Über tausend ausländische Saisonkräfte , wie hier in Unterbernbach, arbeiten während der Spargelzeit im Wittelsbacher Land. Seit Anfang des Jahres erhalten sie einen höheren Lohn. Darüber hinaus gelten neue Regelungen. Die Spargelerzeuger reagieren darauf sehr unterschiedlich. Foto: Thomas Winter (Foto: Thomas Winter)
Über tausend ausländische Saisonkräfte , wie hier in Unterbernbach, arbeiten während der Spargelzeit im Wittelsbacher Land. Seit Anfang des Jahres erhalten sie einen höheren Lohn. Darüber hinaus gelten neue Regelungen. Die Spargelerzeuger reagieren darauf sehr unterschiedlich. Foto: Thomas Winter (Foto: Thomas Winter)
Über tausend ausländische Saisonkräfte , wie hier in Unterbernbach, arbeiten während der Spargelzeit im Wittelsbacher Land. Seit Anfang des Jahres erhalten sie einen höheren Lohn. Darüber hinaus gelten neue Regelungen. Die Spargelerzeuger reagieren darauf sehr unterschiedlich. Foto: Thomas Winter (Foto: Thomas Winter)

Weit über Tausend Saisonarbeiter sind von Ende März bis zum 24. Juni, dem Johannistag, im Wittelsbacher Land im Einsatz. Bisher lag der durchschnittliche Lohn bei 6,50 Euro oder mehr. Wer genügend Stunden sammelte, konnte am Ende der Saison rund 2500 bis 3000 Euro mit nach Hause nehmen. Für die vor allem aus Osteuropa stammenden Arbeitskräfte insofern lohnend, da das monatliche Durchschnittseinkommen etwa in Rumänien bei 100 bis 300 Euro liegt.

Aktuell gilt in der Land- und Forstwirtschaft noch eine Ausnahme vom Mindestlohn. Diese läuft in rund drei Jahren aus. Ab 1. November 2017 liegt die gesetzliche Untergrenze dann bei einheitlich 9,10 Euro. Über die Auswirkungen und die Umsetzung des MiLoG gehen die Meinungen unter den Spargelerzeugern stark auseinander. Zwei Beispiele.

Wolfgang Lunz aus Obergriesbach beklagt vor allem den zusätzlichen Papierkram und eine mangelhafte Information vonseiten der Politik. „Es herrscht eine allgemeine Unsicherheit, weil niemand so recht weiß, wie die neuen Regelungen umzusetzen sind. Andererseits drohen schlimme Geldstrafen, wenn einem ein Fehler unterläuft”, erklärt der Ökonom, der auf seinem Spargel- und Erdbeerhof sieben rumänische Saisonkräfte beschäftigt. Der Mindestlohn an sich bereite ihm noch kein Kopfzerbrechen, so Lunz. Als Zumutung hingegen empfindet er die Dokumentationspflicht, bei der Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit der ausländischen Hilfskräfte minutiös in Listen aufgezeichnet und mindestens zwei Jahre aufbewahrt werden müssen. Er hält das MiLoG für noch nicht ganz ausgereift. Von der Politik erwartet er sich eine schnelle und praktikable Lösung und Hilfe bei der Umsetzung des Mindestlohngesetzes.

Keinerlei Probleme mit der Dokumentationspflicht hat Josef Lohner. Zusammen mit seinem Bruder Georg leitet der 53-Jährige die Lohner Spargelhof GmbH & Co.KG in Inchenhofen . In der Spitze beschäftigt das Agrarunternehmen an die 1000 Saisonkräfte. Auf den Feldern werden vor allem Rumänen, in den Schäl- und Sortierhallen überwiegend polnische Arbeiterinnen eingesetzt - ein Teil davon in Festanstellung. Bezahlt wurden die Hilfskräfte bislang je nach Leistung mit bis zu sieben Euro die Stunde.

„Ich kann die Aufregung nicht verstehen”, sagt Josef Lohner und zuckt die Schultern. Auf dem Hof , den er mit seinem Bruder Georg betreibt, sei es von jeher gang und gäbe, die Arbeitszeiten der Erntehelfer detailliert zu erfassen und aufzuzeichnen.

Die Idee hinter dem Mindestlohn finde er gar nicht so schlecht, erklärt Lohner. „Es ist richtig, dass jeder für seine Arbeit gerecht entlohnt werden soll.”

Dass sich das Gesetz rückgängig machen lasse, hält er für eine „Illusion”. Verfrüht findet er zudem, sich jetzt schon über Negativfolgen zu beklagen. „Nachhaltig auswirken wird sich der Mindestlohn erst mittelfristig in drei, vier Jahren, wenn die gesetzliche Untergrenze auf 9,10 Euro angehoben wird”, glaubt der Spargelbauer und spekuliert über dann mögliche Folgen für Obst- und Gartenbauern. „Die Löhne machen etwa 50 Prozent der Gesamtkosten aus. Wenn sie steigen, kann man natürlich versuchen bestimmte Produktionsabläufe zu optimieren”, meint Josef Lohner augenzwinkernd, aber auch hier sei irgendwann eine Grenze erreicht, so der 53-Jährige. Sein Resümee: Steigt der Mindestlohn auf 9,10 Euro oder mehr könnte es sein, dass sich die Herstellung irgendwann in Gegenden mit günstigerer Flächenstruktur, besseren klimatischen Bedingungen und niedrigeren Lohnkosten verlagert.


Von Thomas Winter
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