Die Ablehnung gilt, so lange die schon 1993 als mögliche Baufläche erachteten 28 800 Quadratmeter im Gebiet Gumpersdorf-Nord nach Osten hin nicht einer Bebauung zugeführt werden. Bei diesem Gebiet handelt es sich um einen Südhang, der, wie sich der Geschäftsleitende Beamte Hans Schweiger ausdrückte, vom Landratsamt als Filetstück gesehen werde. Schon bei der Ausweisung der Baugebiete Kreuzfeld und westlich der Münchner Straße habe das Landratsamt darauf hingewiesen, dass das unbebaute, im Flächennutzungsplan als Wohnbaufläche dargestellte Areal in Gumpersdorf-Nord seit über 20 Jahren weitere Bautätigkeit in der Gemeinde blockiere. Im Übrigen gebe es in Hilgertshausen auch noch 70 Baulücken, die entsprechend einer Umfrage bei den Eigentümern, derzeit noch nicht für eine Bebauung zur Verfügung stehen. Schweiger wies darauf hin, dass die Stellungnahme zum neuerlichen Verfahren in Tandern nun deutlich schärfer ausfalle. Entsprechend der „gesalzenen” Stellungnahme des Kreisbaumeisters würde die Situation in der Gemeinde Hilgertshausen-Tandern einen Neubedarf an Wohnbauflächen nicht rechtfertigen.
„Wie man hier sieht, wird es für uns immer kritischer, was durchzubringen”, stellte Gemeinderätin Isabel Kühnl (Wählergemeinschaft Hilgertshausen-Tandern) enttäuscht fest.
Mehr dazu lesen Sie in der Ausgabe der AICHACHER ZEITUNG vom 2. März 2017.