Der Jahresrückblick 2023 der Aichacher Zeitung
Veröffentlicht am 10.03.2018 12:00

200 Bewerber für vier Bauplätze

Schnell entschieden sich die Räte, zwei Varianten anzubieten. Zum einen das „Freie Modell”, bei dem die Grundstücke zum üblichen Verkehrswert verkauft werden, und zum anderen das Einheimischenmodell, das günstige Bauplätze verspricht. Um gemäß diesem bauen zu können, darf der Bewerber jedoch im Gemeindegebiet weder einen Bauplatz noch ein bebaubares Grundstück besitzen. Auch Wohneigentum fällt unter das Tabu.

Zudem ist beim Einheimischenmodell eine Einkommensobergrenze festgelegt. So darf der Bewerber nicht mehr als 51 000 Euro jährlich verdienen. Dasing hat sich damit dem durchschnittlichen Verdienst in der Stadt Aichach angepasst. Bei zwei Verdienern steigt der Betrag auf das Doppelte. Zudem kommt ein Freibetrag von 7000 Euro pro Kind dazu. Neben der Einkommensgrenze gibt es auch eine Vermögensobergrenze. Das zu erwerbende Grundstück darf nicht teurer sein als das Vermögen des Bewerbers. Wie Bürgermeister Nagl erklärte, geht die Gemeinde von einer durchschnittlichen Bauplatzgröße von 600 Quadratmetern aus. Konkret sind das dann 228 000 Euro, die der Bauwerber besitzen darf. Alles zusammen, mit Schmuck, Wertpapieren, Immobilien oder Aktien. Das Auto schlägt zu Buche, wenn es mehr als 40 000 Euro kostet. „Wie dann das Bauen noch funktionieren kann”, wollte Dr. Rudolf Kohler wissen. „Erfahrungen aus Oberbayern haben gezeigt, dass es geht”, teilte Simon mit.

Neben diesen Voraussetzungen wurden Ortsbezugskriterien festgelegt. Wie Karl Gamperl erklärte, gibt es Punkte für Wohnsitz, Arbeitsstelle und Ehrenamt. Fünf Jahre Wohnsitz in Dasing bedeutet für jedes Jahr zwölf Punkte. Maximal 60 Punkte. Für das Ehrenamt bei der Feuerwehr, in einem Verein, im Pfarrgemeinderat, der Kirchenverwaltung oder Kommunalpolitik gibt es pro Kalenderjahr zwei Punkte, maximal 15 Punkte auf fünf Jahre gerechnet. Punkten kann man ferner mit Sozialkriterien. Positiv bewertet wird beispielsweise, wenn jemand einen nahen Angehörigen pflegt.

Beim „Freien Modell” kommen lediglich die Einkünfte nicht zum Tragen, ansonsten gelten überwiegend dieselben Voraussetzungen. Nur die Gewichtung der Punktevergabe ist anders geregelt. Der Bauherr, der zum Schluss die meisten Punkte hat, hat das Wahlrecht auf den Bauplatz. Baupflicht besteht binnen fünf Jahren. Beim Einheimischenmodell ist der Bewerber verpflichtet, zwölf Jahre darin zu wohnen, beim „Freien Modell” sind es sieben Jahre.

Konkret geht es derzeit in Dasing um vier Bauplätze, die die Gemeinde noch Am Römerweg hat. Sie werden, so der Beschluss, nach dem Einheimischenmodell veräußert. Die Bewerbungsfrist beginnt am 30. April und endet am 4. Juni um 12 Uhr. Die Verwaltung rechnet mit etwa 200 Bewerbern für diese aktuell vier Bauplätze. Pro Quadratmeter kosten sie 310 Euro.


Von Monika Grunert Glas
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