Baar    

Richter entscheiden über Windkraft

Aichach/Baar – Ob in Baar Windkrafträder gebaut werden dürfen, ist immer noch unklar. Allerdings wird die Entscheidung darüber vermutlich nicht mehr in diesem Jahr fallen. Das ist das Ergebnis eines Gesprächs aller Beteiligten, das gestern im Landratsamt stattfand.

<p>Richter entscheiden über Windkraft </p>

Neben Bürgermeister Leonhard Kandler und Vertretern der Firma Uhl, die die Anlagen bauen will, nahmen auch Vertreter der Bürgerinitiative Gegenwind an dem Gespräch teil. Abteilungsleiter Stefan Renner stellte in der Runde den komplexen juristischen Sachverhalt dar.

Wie mehrfach berichtet, sind die Windkraftanlagen eigentlich privilegierte Bauvorhaben, denen die Genehmigung nur unter ganz bestimmten Voraussetzungen versagt werden kann. Ein solcher Grund könnte ein Regionalplan sein, wie er für den Großraum Augsburg gilt. Dort sind sogenannte raumbedeutsame Windkraftanlagen in Vorrang- oder Vorbehaltsgebieten gestattet. Wahlweise können Gemeinden im Flächennutzungsplan Konzentrationsflächen vorsehen. Doch weder der Regionalplan noch der Flächennutzungsplan ermöglichen am Baarer Berg solche Windkraftanlagen. Damit könnten die Pläne der Firma Uhl null und nichtig sein. Sind sie aber nicht. Das liegt daran, dass derzeit höchstrichterlich geklärt wird, ob Regionalpläne tatsächlich ein Ausschlusskriterium sein können. Diese Frage ist deshalb so schwierig, weil Landes- und Bundesrecht aufeinandertreffen.

Im Jahr 2008 hatte das Bayerische Verwaltungsgericht die bis dahin gültige Ausschlusswirkung der Regionalpläne gekippt. Doch damit ist die Frage, ob das Baugesetzbuch des Bundes oder das bayerische Landesrecht in Gestalt des Regionalplans entscheidend sind, immer noch nicht abschließend geklärt, weil seit einem Jahr ein Revisionsverfahren in dieser Frage anhängig ist. Die Entscheidung steht noch aus und kann auch noch monatelang auf sich warten lassen.

Unterdessen steht es der Firm Uhl frei, schon vor der richterlichen Entscheidung einen Bauantrag im Landratsamt einzureichen. Dann könnten sich der Antragsteller und die Behörde darauf verständigen, den Ausgang des Verfahrens abzuwarten. Freilich könnte die Firma Uhl auch auf eine schnellere Entscheidung drängen. Dann, so erklärt Stefan Renner, wäre die Haltung der Gemeinde Baar von großer Bedeutung. Und die würde angesichts des Bürgerentscheids, in dem sich die Mehrheit gegen den Bau der Windräder aussprach, vermutlich kein Einvernehmen erteilen. Zwar bliebe dem Landratsamt dann noch die Möglichkeit, das gemeindliche Einvernehmen zu ersetzen. Wahrscheinlich werde man das aber nicht tun, so Renner, wenn die Gründe des Baarer Gemeinderates stichhaltig seien.

Damit ist eine Entscheidung über die Windkraftanlagen nach wie vor offen. Auf jeden Fall haben die Gegner erst einmal Zeit gewonnen.

Von Carina Lautenbacher


Veröffentlicht am 23.02.2010 17:13 Uhr


 

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