Der Jahresrückblick 2023 der Aichacher Zeitung
Veröffentlicht am 15.06.2017 12:00

Dicke Überraschung

Wie groß das Interesse am Thema Straßenausbaubeitragssatzung in Baar ist, ließ sich am Dienstag an der Zahl der Zuhörer ablesen. Auf den ansonsten verwaisten Bänken verfolgten 13 Bürger die Vorstellung der möglichen Varianten durch Ulrike Peter vom gleichnamigen kommunalen Dienstleistungs- und Beratungsbüro. Wie Peter eingangs erläuterte, handelt es sich um kommunales Abgaberecht und eine Sollvorschrift, was wiederum bedeutet, die Gemeinden müssen für den Ausbau und Erhalt von Straßen und Plätzen Beiträge erheben. Jüngste Gerichtsurteile würden dies bestätigen. Bislang war man in Baar und wohl auch im Landratsamt davon ausgegangen, dass Baar keine Straßenausbaubeitragssatzung hat. Sprachlos waren anschließend nicht nur die Räte, sondern auch die Zuhörer, als sie erfuhren, dass Baar sehr wohl eine derartige Satzung hat. In ihrer Recherche ermittelte die Planerin, dass der damalige Gemeinderat am 14. Dezember 2000 zwar die noch aus Thierhauptener Zeiten stammende Satzung aufhob und dies öffentlich bekanntgab, allerdings wurde keine Aufhebungssatzung erlassen.

Erste Rückfragen bei Juristen hätten ergeben, dass damit die seinerzeitige Satzung noch immer gültig ist, auch wenn diese inhaltlich nicht richtig sei.

Ulrike Peter empfahl eine eingehende Prüfung, zumal sich der Fall mit Erlangung der Selbständigkeit und Wechsel des Landkreises schwierig darstelle. Einstimmig beauftragte das Gremium die Kanzlei Meidert und Kollegen damit. Sollte dabei die Gültigkeit der Satzung festgestellt werden, könnten Baumaßnahmen, deren letzter Rechnungseingang vier Jahre zurückliegt, den Bürgern noch in Rechnung gestellt werden. Im Falle der Nichtigkeit (der Gesetzgeber spricht von satzungsloser Zeit) kann ein Zeitraum von 20 Jahren mit einer neuen Satzung zurückgerechnet werden.


Von Carina Lautenbacher
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