Stein des Anstoßes war die Informationsfreiheitssatzung. Diese sieht vor, dass Bürger bei der Stadtverwaltung Informationen zu bestimmten Sachverhalten einholen dürfen. Bei der Sitzung stand eine Vorlage dazu zur Abstimmung. Wortreich führte Hutter aus, was es damit auf sich hat und welche Punkte ihm in der Beschlussvorlage missfielen. Bis er am Ende die Katze aus dem Sack ließ und beantragte, die Abstimmung zu vertagen, weil er nicht genügend Zeit gehabt hätte, sich mit seiner Ausschussgemeinschaft zu beraten.
Derlei Anträge sind jedoch bei der Festlegung der Tagesordnung zu Beginn der Sitzung zu stellen. Das Gremium beschloss, dennoch über die Beschlussvorlage abzustimmen. „Ich kann ohne Beratung mit meiner Ausschussgemeinschaft nicht abstimmen“, erklärte Hutter daraufhin. Dass jeder im Saal anwesende Stadtrat seine Stimme abgeben muss, wusste Hutter entweder nicht, oder er wollte es nicht wissen. Um sich in solchen Fällen einer Abstimmung zu entziehen, hat es sich eingebürgert, dass der Betroffene kurz auf die „Toilette“ geht.
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