Die Bezeichnung „Goldfinger” bekam die Masche, weil zur Bildung steuerlicher Verluste sich häufig einer dafür gegründeten Goldhandelsfirma im Ausland bedient wurde. So funktionierte auch das Geschäftsmodell der Oscar Metals Trading Partnership. An dieser, beziehungsweise der Münchener Oscar Handels GbR, der Mutter der englischen Firma, soll Lehmann Recherchen des Handelsblatts zufolge beteiligt gewesen sein. Eine Kombination aus englischem und deutschem Recht machte das Umgehen der Steuer möglich. Personengesellschaften in Großbritannien konnten den Kaufpreis für Gold als Betriebsausgabe geltend machen. In der Bilanz konnte ein Verlust in Höhe des Edelmetalls ausgewiesen werden. Diesen nutzten deutsche Gesellschafter der britischen Firma in ihrer deutschen Steuererklärung.