Der Jahresrückblick 2023 der Aichacher Zeitung
Veröffentlicht am 10.01.2019 23:00

„Urteil in der Liebeskammer”

Der Vorsitzende Richter   Wolfgang Natale (Mitte) und Beisitzerin Nazanin Sporer (Zweite von rechts) sind ein Paar. Das löste einen Befangenheitsantrag aus. 	Foto: Monika Grunert Glas (Foto: Monika Grunert Glas)
Der Vorsitzende Richter Wolfgang Natale (Mitte) und Beisitzerin Nazanin Sporer (Zweite von rechts) sind ein Paar. Das löste einen Befangenheitsantrag aus. Foto: Monika Grunert Glas (Foto: Monika Grunert Glas)
Der Vorsitzende Richter Wolfgang Natale (Mitte) und Beisitzerin Nazanin Sporer (Zweite von rechts) sind ein Paar. Das löste einen Befangenheitsantrag aus. Foto: Monika Grunert Glas (Foto: Monika Grunert Glas)
Der Vorsitzende Richter Wolfgang Natale (Mitte) und Beisitzerin Nazanin Sporer (Zweite von rechts) sind ein Paar. Das löste einen Befangenheitsantrag aus. Foto: Monika Grunert Glas (Foto: Monika Grunert Glas)
Der Vorsitzende Richter Wolfgang Natale (Mitte) und Beisitzerin Nazanin Sporer (Zweite von rechts) sind ein Paar. Das löste einen Befangenheitsantrag aus. Foto: Monika Grunert Glas (Foto: Monika Grunert Glas)

Nachdem der Verteidiger, der Münchner Rechtsanwalt Adam Ahmed, das zum Auftakt des Prozesses publik gemacht hatte, gab es bundesweit Schlagzeilen und Diskussionen. Könnte eine private Verbindung zweier Richter, die in der selben Kammer tätig sind, eine Befangenheit begründen? Darüber scheiden sich die Meinungen der Experten.

In vielen Verfahren, vor allem wenn es um Wirtschaftsstraftaten geht (im aktuellen Fall umfasste die Akte rund 1300 Seiten), wird eine Möglichkeit, die der Gesetzgeber seit geraumer Zeit einräumt, gern genutzt: Die Sache durch einen sogenannten „Deal” zu verkürzen. Man trifft sich vorab im stillen Kämmerlein und handelt die Bedingungen aus. Zu diesen gehört: Der Angeklagte gesteht, das spart Zeit. Dafür stellt ihm das Gericht eine mildere Strafe in Aussicht, die Staatsanwaltschaft und die Verteidiger ziehen mit. Auch das Verfahren gegen den Schrotthändler begann so, zumal dieser sich schon bei den Ermittlern schuldig bekannt hatte. Nun hatte Roberto R. aber neben dem vom Gericht bestellten Pflichtverteidiger Sven Gaudernack auch noch Wahlverteidiger im Einsatz. Eine ganze Reihe davon „verbrauchte” der Angeklagte. Im Prozess war von einem Dutzend die Rede.

Zu Beginn des Verfahrens engagierte sich Adam Ahmed. Dieser habe, so warf Richter Natale in seiner Urteilsbegründung dem Abwesenden vor, den „Deal” mitgetragen, um kurz darauf umzuschwenken. „Er besuchte mich in der Untersuchungshaft in Gablingen und sagte, ihm sei da was zu Ohren gekommen”, erzählte der Schotthändler. „Jetzt hol' ich Sie raus”, habe der Verteidiger versprochen. Er hatte erfahren, dass Richter und Beisitzerin liiert sind.


Von Monika Grunert Glas
north