Der Jahresrückblick 2023 der Aichacher Zeitung
Veröffentlicht am 07.11.2018 12:00

War Harry S. schuldfähig?

Der Kinderarzt Harry S.   musste sich bereits von November 2015 bis März 2016 vor dem Augsburger Landgericht verantworten. In der nun beginnenden Verhandlung soll die Frage geklärt werden, ob der Kinderarzt vollumfänglich schuldfähig war. 	Foto: Kristin Deibl (Foto: Kristin Deibl)
Der Kinderarzt Harry S. musste sich bereits von November 2015 bis März 2016 vor dem Augsburger Landgericht verantworten. In der nun beginnenden Verhandlung soll die Frage geklärt werden, ob der Kinderarzt vollumfänglich schuldfähig war. Foto: Kristin Deibl (Foto: Kristin Deibl)
Der Kinderarzt Harry S. musste sich bereits von November 2015 bis März 2016 vor dem Augsburger Landgericht verantworten. In der nun beginnenden Verhandlung soll die Frage geklärt werden, ob der Kinderarzt vollumfänglich schuldfähig war. Foto: Kristin Deibl (Foto: Kristin Deibl)
Der Kinderarzt Harry S. musste sich bereits von November 2015 bis März 2016 vor dem Augsburger Landgericht verantworten. In der nun beginnenden Verhandlung soll die Frage geklärt werden, ob der Kinderarzt vollumfänglich schuldfähig war. Foto: Kristin Deibl (Foto: Kristin Deibl)
Der Kinderarzt Harry S. musste sich bereits von November 2015 bis März 2016 vor dem Augsburger Landgericht verantworten. In der nun beginnenden Verhandlung soll die Frage geklärt werden, ob der Kinderarzt vollumfänglich schuldfähig war. Foto: Kristin Deibl (Foto: Kristin Deibl)

Schwerer sexueller Missbrauch, Vergewaltigung, Körperverletzung, Freiheitsberaubung und der Besitz kinderpornographischer Schriften wurden dem Kinderarzt zur Last gelegt. Der 43-Jährige hatte während der vergangenen Verhandlung ein umfassendes Geständnis abgelegt. Er räumte ein, 21 Jungen zwischen vier und zehn Jahren missbraucht zu haben, gab Auskunft darüber, wie er sie in Garagen, Keller oder Hauseingänge gelockt, ihnen kleine Geldbeträge und Playmobilfiguren dafür geboten hatte, dass sie sich auszogen und er Fotos von ihrem Intimbereich schießen durfte oder wie er sie betäubte und vergewaltigte. Seine Taten hatte S. akribisch dokumentiert.

Dass der 43-Jährige die Taten begangen hat, steht auch jetzt nicht in Frage. Wohl aber die Einschätzung der Kammer in Bezug auf seine Schuldfähigkeit. Ein Gutachter hatte dem Angeklagten eine sogenannte Kernpädophilie, also eine krankhafte sexuelle Zuneigung zu Kindern, bescheinigt.

Genau um diesen Punkt soll sich nun die erneute Verhandlung drehen, die am Montag beginnt: War der Kinderarzt vollumfänglich schuldfähig oder war sein Verlangen so krankhaft, dass er sich nicht kontrollieren konnte? Sollte sich eine verminderte Schuldfähigkeit bestätigen, würde das Urteil wohl deutlich milder ausfallen. Statt der Haftstrafe und der anschließenden Sicherungsverwahrung könnte der 43-Jährige möglicherweise in einer geschlossenen psychiatrischen Einrichtung untergebracht werden.

Der Prozess beginnt am Montagnachmittag vor der dritten Strafkammer des Landgerichts. Bislang sind insgesamt 19 Verhandlungstage bis Ende Januar angesetzt.


Von Kristin Deibl
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