Der Jahresrückblick 2023 der Aichacher Zeitung
Veröffentlicht am 18.09.2018 10:11

Messer-Stecher in der Gersthofener Disco

Laut Staatsanwältin Martina Neuhierl hätte er deren Tod billigend in Kauf genommen. Die Anklagevertreterin sprach von einer „heimtückischen Tat”, weil mindestens eines der Opfer „arg- und wehrlos” gewesen sei.

Es war am 25. Juni vorigen Jahres, als der Angeklagte den Geburtstag einer Freundin in der Disco feierte, das Fest endete allerdings blutig. Wie ihm die Staatsanwältin vorwarf, habe der 18-Jährige drei Menschen mit dem Messer verletzt. Der erste Kontrahent bekam einen schmerzhaften Schnitt in die rechte Wange, der zweite einen Stich in die Schulter und ein drittes Opfer, das völlig unbeteiligt gewesen sei, traf es am schlimmsten: ein Stich in den Hals.

„Ein Geständnis wirkt sich meist strafmildernd aus”, bewegte der Vorsitzende Richter den ehemaligen Lehrling zum Gebäudereiniger zu einer Aussage. Der junge Mann aus Albanien räumte über seinen Rechtsanwalt Moritz Bode alle Vorwürfe ein. „Er bedauert die Tat zutiefst und entschuldigte sich bei allen, die verletzt wurden”, sagte Bode dem Gericht. Ein Dolmetscher übersetze, dass es vor der Messerstecherei zu einer verbalen Auseinandersetzung gekommen sei. „Einer hat irgendwas zu meiner Freundin gesagt”, betonte der Angeklagte.

„Weil irgendeiner irgendwas sagt, kann es doch nicht zu so einem Streit kommen”, zeigte Richter Michael Schneider Unverständnis. Was genau vorgefallen war, versank in den Erinnerungslücken des Angeklagten. „Warum haben Sie ein Messer dabei, wenn Sie zu einer Feier gehen?”, bohrte das Gericht nach. Das wusste der junge Mann noch. „Ich wollte es meinem Vater schenken, der Jäger ist und zu Besuch hier war.” Er habe lediglich vergessen, es aus der Hosentasche zu nehmen.

Seine drei Opfer habe er vorher noch nie gesehen. Er habe nicht absichtlich, sondern „wahllos herumgestochen”. Bis es zu dem Vorfall gegen drei Uhr morgens kam, hatte der 18-Jährige nach eigener Aussage drei Bier, vier bis fünf Whiskey und eine Flasche Wodka getrunken. Er trinke nicht regelmäßig, „wenn, dann aber richtig”, teilte er mit. „Aha”, kommentierte der Vorsitzende diese Aussage nüchtern.

Das Gericht hat für den Fall noch drei weitere Verhandlungstage angesetzt. Der Prozess geht am 16. April weiter. Dann haben die Gutachter und Zeugen das Wort. „Habe wahllos herumgestochen”

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