Der Jahresrückblick 2023 der Aichacher Zeitung
Veröffentlicht am 20.03.2018 17:21

Die 28-Millionen-Euro-Panne

Auf wenig Begeisterung   stieß Sozialreferent Stefan Kiefer auf einem Stadtteilspaziergang zum Thema mangelnde Kita-Versorgung in der Innenstadt mit betroffenen Eltern im Sommer 2015. Die zu spät beantragten Zuschüsse betreffen nun ausgerechnet ebenfalls die Kinderbetreuung. 	Foto: Janina Funk (Foto: Janina Funk)
Auf wenig Begeisterung stieß Sozialreferent Stefan Kiefer auf einem Stadtteilspaziergang zum Thema mangelnde Kita-Versorgung in der Innenstadt mit betroffenen Eltern im Sommer 2015. Die zu spät beantragten Zuschüsse betreffen nun ausgerechnet ebenfalls die Kinderbetreuung. Foto: Janina Funk (Foto: Janina Funk)
Auf wenig Begeisterung stieß Sozialreferent Stefan Kiefer auf einem Stadtteilspaziergang zum Thema mangelnde Kita-Versorgung in der Innenstadt mit betroffenen Eltern im Sommer 2015. Die zu spät beantragten Zuschüsse betreffen nun ausgerechnet ebenfalls die Kinderbetreuung. Foto: Janina Funk (Foto: Janina Funk)
Auf wenig Begeisterung stieß Sozialreferent Stefan Kiefer auf einem Stadtteilspaziergang zum Thema mangelnde Kita-Versorgung in der Innenstadt mit betroffenen Eltern im Sommer 2015. Die zu spät beantragten Zuschüsse betreffen nun ausgerechnet ebenfalls die Kinderbetreuung. Foto: Janina Funk (Foto: Janina Funk)
Auf wenig Begeisterung stieß Sozialreferent Stefan Kiefer auf einem Stadtteilspaziergang zum Thema mangelnde Kita-Versorgung in der Innenstadt mit betroffenen Eltern im Sommer 2015. Die zu spät beantragten Zuschüsse betreffen nun ausgerechnet ebenfalls die Kinderbetreuung. Foto: Janina Funk (Foto: Janina Funk)

Es klingt unglaublich: Offenbar hat das Amt für Kinder, Jugend und Familie die Antragsfrist für Fördermittel zur Kinderbetreuung durch freie Träger von der Stadt für das Jahr 2016 verspätet beantragt. Konkret geht es um rund 28 Millionen Euro, die der Freistaat an die Stadt zwar überwiesen hat, doch der Bund, der mit 1,8 Millionen Euro an der Förderung beteiligt ist, hatte den verspäteten Antrag bemängelt - und daraufhin forderte jetzt offenbar der Freistaat die gesamte Summe zurück.

Die Stadt ist derweil um Schadensbegrenzung bemüht, sieht in einer Presseerklärung lediglich „Klärungsbedarf”: Was die Förderanträge für das Jahr 2016 betrifft, hätten sich seitens der Regierung von Schwaben nun Fragen an die Stadt Augsburg ergeben. Es bestehe Klärungsbedarf „hinsichtlich der Rechtmäßigkeit eines bereits gewährten und bestandskräftig verbeschiedenen Antrags in Höhe von gesamt 28.450.811,18 Euro.”

Mit der Betreuung von Kindern in Kindertageseinrichtungen erfüllt die Stadt Augsburg eine kommunale Pflichtaufgabe. Dafür erhält das laut städtischer Geschäftsordnung zuständige Sozialreferat jährliche Fördermittel, die an freie Träger von Kinderbetreuungseinrichtungen weitergegeben werden. Wie im Bayerischen Kinderbildungs- und Betreuungsgesetz festgelegt ist, hat die Stadt gegenüber dem Staat dann einen Förderanspruch, wenn der vollständige Förderantrag bis zum 30. Juni des auf den Bewilligungszeitraum folgenden Jahres gestellt wird.

Aber: Im konkreten Fall „wurde der vollständige Förderantrag für das Jahr 2016 durch das städtische Amt für Kinder Jugend und Familie (AKJF) nicht fristgerecht zum 30. Juni 2017, sondern erst am 3. Juli 2017 und damit einen Werktag später übermittelt”, räumt die Stadt ein.

Die Gründe für die verspätete Zuleitung des Förderantrags liegen laut Pressemitteilung im Bereich des Amtes. „Wir wollen hier nichts schönreden, die Frist wurde überschritten. Dafür gibt es nachvollziehbare und aus unserer Sicht vor allem aber juristisch haltbare Gründe”, wird Sozialreferent Stefan Kiefer zitiert.


Von Markus Höck
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