Der Jahresrückblick 2023 der Aichacher Zeitung
Veröffentlicht am 11.10.2017 23:00

Nie mehr Haindling am Roten Tor?

Unsichere Zukunft:   Für die Freilichtbühne am Roten Tor fehlt eigentlich eine Baugenehmigung. Die Produktionen des Theaters genießen allerdings Bestandsschutz. 	Foto: Christine Wieser (Foto: Christine Wieser)
Unsichere Zukunft: Für die Freilichtbühne am Roten Tor fehlt eigentlich eine Baugenehmigung. Die Produktionen des Theaters genießen allerdings Bestandsschutz. Foto: Christine Wieser (Foto: Christine Wieser)
Unsichere Zukunft: Für die Freilichtbühne am Roten Tor fehlt eigentlich eine Baugenehmigung. Die Produktionen des Theaters genießen allerdings Bestandsschutz. Foto: Christine Wieser (Foto: Christine Wieser)
Unsichere Zukunft: Für die Freilichtbühne am Roten Tor fehlt eigentlich eine Baugenehmigung. Die Produktionen des Theaters genießen allerdings Bestandsschutz. Foto: Christine Wieser (Foto: Christine Wieser)
Unsichere Zukunft: Für die Freilichtbühne am Roten Tor fehlt eigentlich eine Baugenehmigung. Die Produktionen des Theaters genießen allerdings Bestandsschutz. Foto: Christine Wieser (Foto: Christine Wieser)

„Es ist keine ganz einfache Fragestellung”, beginnt Martin Engelmann seine Erläuterungen zum Gutachten. Er und sein Kollege Ulrich Numberger arbeiten für die Münchner Kanzlei Messerschmidt, Dr. Niedermeier und Partner und haben das Gutachten für die Stadt Augsburg erstellt. Im Werkausschuss „Theater Augsburg” dürfen sie ihr Gutachten vorstellen. Engelmann, ein offensichtlich noch sehr junger Rechtsanwalt, ringt immer wieder um die richtigen Worte, um den komplexen Sachverhalt darzulegen. Eine der wichtigeren Aussagen: Für die Freilichtbühne am Roten Tor gibt es keine Baugenehmigung. Seit 1929 nutzt das Theater das Gelände als Spielstätte. Die damals nötigen rechtlichen Grundlagen stammten aus dem Jahr 1901 - eine Genehmigung nach heutiger Vorstellung war damit nicht verbunden. Warum darf das Theater dann trotzdem Jahr für Jahr den Sommer mit einer Freilichtbühnen-Produktion verschönern?

„Hier gilt ein Bestandsschutz”, führt Engelmann aus. 1962 sei das bayerische Baugesetz zwar erneuert worden, doch die bisherige Nutzung wurde weiterhin gestattet - in qualitativer und quantitativer Hinsicht.

Ein zweiter, nicht minder komplizierter Aspekt ist die immissionsrechtliche Beurteilung oder besser: der Lärmschutz für die Anwohner. Hier stehen sich das historisch gewachsene Angebot des Theaters und die sehr nahe Wohnbebauung gegenüber. Schwierig ist eine Lösung, weil es für Freilichtbühnen keine spezielle Verordnung gibt. Lediglich eine Freizeitlärmrichtlinie helfe hier weiter, so Engelmann. Solange man sich an dieser orientiere, sei man „in einem relativ rechtssicheren Bereich”. Allerdings ist diese Richtlinie offenbar alles andere als konkret, fasst Engelmann doch als Quintessenz zusammen, dass man gegenseitig Rücksicht nehmen müsse. Heißt: Innenstadtanwohner müssen mit der traditionsreichen Geräuschkulisse leben. Das bedeutet aber auch, dass eine Ausweitung des Angebots auf der Freilichtbühne unter diesem Aspekt nicht möglich scheint, ohne sich für Klagen angreifbar zu machen.


Von Markus Hoeck
north