Der Jahresrückblick 2023 der Aichacher Zeitung
Veröffentlicht am 14.09.2017 17:23

Prozess gegen Linus Förster: Geplantes Geständnis

Die Liste der Anschuldigungen gegen Förster ist lang: Der 52-Jährige soll sich mehrfach an schlafenden Frauen vergangen haben, er soll außerdem mehrere Frauen ohne ihr Wissen beim Geschlechtsverkehr gefilmt haben. Hinzu kommen, laut der Staatsanwaltschaft Augsburg, weitere Straftaten: Körperverletzung, versuchte Nötigung, der Besitz von Kinderpornos. Wie sein Verteidiger Rubach nun erklärt, werde Förster „die Vorwürfe voraussichtlich im Wesentlichen einräumen”.

Die Augsburger Staatsanwaltschaft hat im November 2016 die Ermittlungen gegen Förster aufgenommen. Eine Prostituierte hatte den SPD-Politiker angezeigt, weil er sie heimlich beim Geschlechtsverkehr gefilmt habe. Als sie ihm daraufhin die Kamera wegnehmen wollte, sei es zu einem Gerangel gekommen, bei dem die Prostituierte verletzt wurde.

Im Zuge ihrer Ermittlungen durchsuchte die Staatsanwaltschaft Försters Wohnungen in Augsburg und München und fand Datenträger mit insgesamt rund 1300 Bildern von nackten minderjährigen Mädchen. Als die Vorwürfe an die Öffentlichkeit kamen, trat der 52-Jährige von seinen politischen Ämtern zurück, trat aus der SPD aus und kündigte an, zum Jahresende auch sein Mandat als Landtagsabgeordneter niederzulegen.

Soweit kam es aber gar nicht mehr: Der Leitende Oberstaatsanwalt Matthias Nickolai wandte sich noch im Dezember an den Landtag und bat darum, die Immunität des Abgeordneten aufzuheben. Noch am selben Abend entschied der Rechtsausschuss über die Angelegenheit. Die Aufhebung der Immunität ist Voraussetzung dafür, dass die Staatsanwaltschaft weitere Ermittlungen durchführen darf. Kurz darauf folgte die Verhaftung des 52-Jährigen. Er befand sich zu diesem Zeitpunkt in einer psychosomatischen Klinik, in die er sich wegen der psychischen Belastung aufgrund der Vorwürfe zurück gezogen hatte. Seitdem sitzt er in der JVA Gablingen und wartet auf seinen Prozess.

Dieser wird nun am Montag vor der Jugendkammer am Augsburger Landgericht beginnen. Die Anklage lautet auf schweren sexuellen Missbrauch widerstandsunfähiger Personen, Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen, vorsätzliche Körperverletzung, versuchte Nötigung sowie den Besitz kinderpornografischer Schriften. Den Vorsitz hat Richter Lenart Hoesch, der unter anderem auch den Prozess um den pädophilen Kinderarzt Harry S. führte. Bislang sind fünf Verhandlungstage angesetzt, 17 Zeugen sind geladen, ein Urteil könnte bereits am 29. September fallen.


Von Kristin Deibl
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