Der Jahresrückblick 2023 der Aichacher Zeitung
Veröffentlicht am 22.03.2017 12:00

Sein Sterben selbst gestalten

Andreas Magg   (Mitte) unterzeichnet unter den wachsamen Augen der Caritas-Vertreter und Experten die Charta (von links): Professor Werner Schneider, Vorsitzender des Ethikkomitees Andreas Bader, Brigitte Meyer und Wilfried Mück. 	Foto: Daniel Wallburg (Foto: Daniel Wallburg)
Andreas Magg (Mitte) unterzeichnet unter den wachsamen Augen der Caritas-Vertreter und Experten die Charta (von links): Professor Werner Schneider, Vorsitzender des Ethikkomitees Andreas Bader, Brigitte Meyer und Wilfried Mück. Foto: Daniel Wallburg (Foto: Daniel Wallburg)
Andreas Magg (Mitte) unterzeichnet unter den wachsamen Augen der Caritas-Vertreter und Experten die Charta (von links): Professor Werner Schneider, Vorsitzender des Ethikkomitees Andreas Bader, Brigitte Meyer und Wilfried Mück. Foto: Daniel Wallburg (Foto: Daniel Wallburg)
Andreas Magg (Mitte) unterzeichnet unter den wachsamen Augen der Caritas-Vertreter und Experten die Charta (von links): Professor Werner Schneider, Vorsitzender des Ethikkomitees Andreas Bader, Brigitte Meyer und Wilfried Mück. Foto: Daniel Wallburg (Foto: Daniel Wallburg)
Andreas Magg (Mitte) unterzeichnet unter den wachsamen Augen der Caritas-Vertreter und Experten die Charta (von links): Professor Werner Schneider, Vorsitzender des Ethikkomitees Andreas Bader, Brigitte Meyer und Wilfried Mück. Foto: Daniel Wallburg (Foto: Daniel Wallburg)

Jeder Mensch, der kurz vor seinem Tod oder seinem Sterben steht, will dies an einem bestimmten Ort tun, sei es zu Hause oder in einem Hospiz im Kreise der Liebsten. Doch leider stehen der Wunsch und die Umsetzung meist in Kontrast zueinander. „Nach wie vor sterben die meisten Menschen eben nicht zu Hause, sondern im Krankenhaus oder in einer Pflegeeinrichtung”, erklärt Professor Werner Schneider, Professor für Soziologie an der Uni Augsburg, „Ambulanz und Palliativmedizin sollten sich gegenseitig ergänzen, um jedem sterbenden Menschen den gewünschten Tod zu ermöglichen”. Doch auch Menschen mit Behinderungen, Obdachlose oder Gefängnisinsassen brauchen eine individuelle Betreuung beim Sterben und dürfen nicht vergessen werden.

Leider gibt es wenig Statistiken oder Empirien zu den Sterbesituationen der Deutschen. Zwar zeigen Menschen oft Verantwortung bei sterbenden Angehörigen, doch trotz allem sollte man sich immer im Vorfeld Gedanken machen über Dinge wie Vorsorgevollmacht oder Betreuungsvereinbarung. Es schade nicht, dies vorher in der Familie zu besprechen.

Dennoch habe sich laut Brigitte Meyer, Vizepräsidentin des Bayerischen Roten Kreuzes, in den vergangenen Jahren viel getan. „Die Strukturen der Sterbebegleitung sind meist gegeben, doch viele Menschen, die vielleicht allein sind, wissen dies nicht. Im Bereich der Sensibilisierung der breiten Öffentlichkeit zum Thema Sterbebetreuung ist noch Arbeit zu tun, besonders in den Kommunen”, erläutert Meyer. Tatsächlich sei die Finanzierung der Hospizvereine verbessert worden und die kompetente Organisation des Sterbens in Krankenhäusern oder Pflegeeinrichtungen ebenfalls. Zwar habe sich politisch viel getan, jedoch fehle nach wie vor Personal, Geld und vor allem Zeit.

Besonders jene Ressourcen scheinen stets das große Problem zu sein. Die meisten Mitarbeiter der Hospizvereine arbeiten ehrenamtlich und absolvieren in ihrer Freizeit 80 Stunden Schulungen über die Themen der Sterbebegleitung. Darüber hinaus ist das Arbeiten im Hospiz oder im Pflegeheim immer eine Herausforderung.

„An dieser Stelle müssen verbandsübergreifend Gesetze geschaffen werden, um finanzielle Hilfe für ebendiese Ressourcen zu schaffen”, meint Wilfried Mück, Verwaltungsdirektor des Landescaritasverbandes, „allerdings darf das nicht mit erhöhten Pflegegeldern oder Beiträgen passieren, sondern in Form von Zuschlägen auf die normalen Leistungen”.

Ein großer Schritt in die richtige Richtung an diesem Pressegespräch war die Unterzeichnung der Charta zur Betreuung schwerstkranker und sterbender Menschen in Deutschland, von den Caritasvertretern. Besagte Charta besteht aus fünf Leitsätzen, welche Aufgaben, Ziele und Handlungsbedarfe für die Sterbebetreuung regeln. Laut Charta habe so jeder Mensch das Recht auf ein würdevolles Sterben. Diözesan-Caritasdirektor und Domkapitular Andreas Magg unterzeichnete die Charta mit sichtlich gutem Gewissen. „Ein individuelles Sterben sollte für jeden Menschen in Deutschland gegeben sein. Schließlich hängen die Wünsche vom Sterben von verschiedenen Faktoren wie Religion oder Geschlecht ab”, so Magg. Die Gesellschaft und die Politik müssen also Hand in Hand arbeiten um die geeignete Voraussetzung für eine individuelle Sterbebegleitung zu gewährleisten.


Von Kristin Deibl
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