Sechs Jahre und drei Monate für versuchten Totschlag hält der Staatsanwalt in seinem Schlussplädoyer für eine angemessene Strafe. Ursprünglich hatte er die 29-Jährige wegen versuchten Mordes angeklagt, doch ein bedingter Tötungsvorsatz habe sich während des Prozesses nicht bestätigt. In seiner Rede verwies er zunächst auf die Bilder des acht Monate alten Janosch, der im April 2015 mit nur noch vier Kilogramm Körpergewicht ins Klinikum eingeliefert wurde. „Die Bilder sind schlimmer als die von Spendenkampagnen für Kinder in Afrika”, macht er deutlich. „Wie kann eine Mutter das nicht mitbekommen haben? Wie kann eine Mutter so herzlos sein? Während sie sich bei facebook auf Bildern schlanker gemacht hat, sind im selben Zimmer ihre Kinder fast verhungert.” Auch das Jugendamt kritisiert der Staatsanwalt. Wie es so einen Fall in einem Sozialstaat überhaupt geben könne, fragt er. Der kleine Janosch sei beinahe durch das staatliche Sicherheitsnetz gerutscht und das dürfe nicht passieren.