Der Jahresrückblick 2023 der Aichacher Zeitung
Veröffentlicht am 21.02.2019 12:00

Altomünsterer Gemeinderat lehnt ersten Bürgerantrag einstimmig ab

Blick von der Ortsverbindungsstraße   nach Schauerschorn Richtung Neubaugebiet Sandgrubenfeld. Den Feldweg im Vordergrund wollten die Bürgerantragsteller zu einer Straße ausgebaut sehen.	Foto: Horst Kramer (Foto: Horst Kramer)
Blick von der Ortsverbindungsstraße nach Schauerschorn Richtung Neubaugebiet Sandgrubenfeld. Den Feldweg im Vordergrund wollten die Bürgerantragsteller zu einer Straße ausgebaut sehen. Foto: Horst Kramer (Foto: Horst Kramer)
Blick von der Ortsverbindungsstraße nach Schauerschorn Richtung Neubaugebiet Sandgrubenfeld. Den Feldweg im Vordergrund wollten die Bürgerantragsteller zu einer Straße ausgebaut sehen. Foto: Horst Kramer (Foto: Horst Kramer)
Blick von der Ortsverbindungsstraße nach Schauerschorn Richtung Neubaugebiet Sandgrubenfeld. Den Feldweg im Vordergrund wollten die Bürgerantragsteller zu einer Straße ausgebaut sehen. Foto: Horst Kramer (Foto: Horst Kramer)
Blick von der Ortsverbindungsstraße nach Schauerschorn Richtung Neubaugebiet Sandgrubenfeld. Den Feldweg im Vordergrund wollten die Bürgerantragsteller zu einer Straße ausgebaut sehen. Foto: Horst Kramer (Foto: Horst Kramer)

Im November hatten Weigl und seine Mitstreiter ihren Antrag im Rathaus eingereicht, in der Dezember-Sitzung hatte das Gremium dessen Zulässigkeit festgestellt.

Die Unterzeichner brachten darin ihre Sorge über den zusätzlichen Verkehr zum Ausdruck, der durch das Neubaugebiet mit seinen rund 80 Wohneinheiten (zu denen auch die beiden Geschoßwohnungsblöcke „Am Klosteracker” zählen) im Viertel westlich der Stumpfenbacher Straße entsteht; insbesondere weil die Anbindung des neuen Quartiers ausschließlich über die Ruppertskirchner Straße erfolgen soll.

Daher hatten die Antragsteller Alternativideen formuliert: Zum Beispiel den Feldweg, der im Süden des Sandgrubenfelds Richtung Schauerschorn führt, zu einer richtigen Straße auszubauen oder den rund 250 Meter nördlich gelegenen Fußweg für den Kfz-Verkehr zu ertüchtigen.

Die Verwaltung hatte die Straßenbaukosten für beide Varianten errechnet: rund 450 000 Euro für die südliche Trasse sowie zirka 330 000 Euro für die nördliche Verbindung. Ob dafür Grundstücke zu Verfügung stünden und mit welchem Kaufpreis zu rechnen wäre, hatte die Gemeinde nicht ermittelt.

Es war Wolfgang Grimm, der die Aussprache eröffnete: Er erinnerte daran, dass es bei den Beschlüssen für das Neubaugebiet „keinerlei Einwendungen gegeben hat, auch nicht von Bürgerseite”. Die Planungen gehen bis ins Jahr 2015 zurück; die Umsetzung ließ auf sich warten, weil ein Teil der Wiesen ehedem in Klosterbesitz war und die Erzdiözese erst den Streit um die „Klosterbesetzung” durch eine selbst ernannte Nonne abwarten wollte.

Grimm fuhr fort: „Ich habe mir die Unterschriftenliste genau angesehen. Dort haben viele unterschrieben, die überhaupt nicht betroffen sind.” Solche Unterschriften könne er nicht ernst nehmen.

Nicht zuletzt, weil auch „der Wortführer nicht in der Ruppertskirchner Straße wohnt”. Damit war Weigl gemeint, dessen Namen nannte Grimm jedoch nicht.

„Wenn Herr Grimm so eine Äußerung in einer nicht-öffentlichen Sitzung tätigt, mag das angehen, in einer öffentlichen Sitzung hingegen nicht”, erklärte Weigl gestern.

Weigl ließ das Argument anderntags nicht gelten: „Die Gemeinde hätte durchaus die Möglichkeit, den Verkehr durch Anwohnerregelungen zu regulieren.” Weigl ist vom kommunalen Fach, er ist im Bergkirchner Rathaus an führender Stelle tätig. Er vermisst bei den Altomünsterer Kollegen den planerischen Gestaltungswillen. „Wir als Bürger können der Gemeinde nicht die Planungstätigkeit abnehmen.” Weigls harsches Urteil. „Bürgernähe sieht anders aus.”

Dieses Projekt hat sich die Kommune nun auf die Fahnen geschrieben. Übrigens schon deutlich bevor der Bürgerantrag im vergangenen November einging, wie Amtsleiter Christian Richter in den Unterlagen zur Sitzung hinwies.

Der Bauausschuss habe sich im Dezember eingehend mit dem Thema beschäftigt, so Christian Richter, unter anderem mit den Parkmöglichkeiten, einem Gehweg sowie der Einmündung in die Stumpfenbacher Straße. „Mit einem Ausbau kann frühestens nach Vorliegen der Kanalzustandsbewertung und einer möglicherweise erforderlichen Sanierung begonnen werden”, heißt es in dem Schriftstück.


Von Berndt Herrmann
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