Der Jahresrückblick 2023 der Aichacher Zeitung
Veröffentlicht am 11.08.2018 12:00

Datenschutz im Verein

Trotz hochsommerlicher Hitze und Ferienzeit waren rund 320 Vorstände und Mitglieder von Vereinen zum Vortrag des Präsidenten des Bayerischen Landesamtes für Datenschutzaufsicht, Thomas Kranig, gekommen. Insbesondere die Fragen, ob man Vereinsmitglieder noch ohne schriftliche Einwilligung fotografieren darf und wie die persönlichen Mitgliederdaten geschützt werden müssen, sorgen für Verunsicherung. Der höchste Wächter der Datenschutzgrundverordnung für Vereine und Ehrenamtliche in Bayern sprach rund drei Stunden lang über das „angemessene Prozedere” in Sachen Datenschutz bei Vereinsführung und Vereinsmanagement. Vor allem stellte der Experte klar: „Sie sind nicht im Fokus. Wir haben die im Auge, die mit Daten ihr Geld machen.”

Kranig stellte zehn Punkte vor, die jeder Verein umsetzen könne und die der neuen DSGVO ausreichend Rechnung tragen würden. Dazu gehört etwa der Schutz der Computerdaten. Zudem sollten bei Veranstaltungen immer Schilder aufgehängt werden, die die Besucher darauf hinweisen, dass Fotoaufnahmen gemacht werden, und die erklären, wie man sich verhalten soll, wenn man dies nicht wünscht.


Von Robert Edler
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