Der Jahresrückblick 2023 der Aichacher Zeitung
Veröffentlicht am 12.07.2018 12:00

Leiser arbeiten

Wo jetzt noch   eine Katze auf Mäusejagd gehen kann, entstehen demnächst Arbeitsplätze - allerdings ziemlich leise. 	Foto: Horst Kramer (Foto: Horst Kramer)
Wo jetzt noch eine Katze auf Mäusejagd gehen kann, entstehen demnächst Arbeitsplätze - allerdings ziemlich leise. Foto: Horst Kramer (Foto: Horst Kramer)
Wo jetzt noch eine Katze auf Mäusejagd gehen kann, entstehen demnächst Arbeitsplätze - allerdings ziemlich leise. Foto: Horst Kramer (Foto: Horst Kramer)
Wo jetzt noch eine Katze auf Mäusejagd gehen kann, entstehen demnächst Arbeitsplätze - allerdings ziemlich leise. Foto: Horst Kramer (Foto: Horst Kramer)
Wo jetzt noch eine Katze auf Mäusejagd gehen kann, entstehen demnächst Arbeitsplätze - allerdings ziemlich leise. Foto: Horst Kramer (Foto: Horst Kramer)

Es war schon die zweite Studie, die der Projektingenieur im Auftrag der Gemeinde verfasst hatte; vor zwei Jahren stellte er eine erste Untersuchung vor. Die Überarbeitung war notwendig geworden, weil sich laut Fabian herausgestellt hat, dass die Betriebe des südlich angrenzenden Gewerbeparks Altomünster das bestehende Lärmkontingent komplett ausgeschöpft haben. Das hat Konsequenzen für die neuen Flächen. Insbesondere für die sechs (von 16) Parzellen, die im Norden an die dort bestehende Mischbebauung heranrücken und die im Westen an die Ruppertskirchner Straße angrenzen.

Der Schallschutz-Experte sieht Schwierigkeiten, wenn sich hier Betriebe mit hohen Schallemissionen ansiedeln, zum Beispiel mit starkem Lastwagen-Verkehr oder lauten Maschinen. In seinem Gutachten setzt er als Schallimmissions-Grenzwerte 51 bis 52 Dezibel am Tag und 36 bis 37 Dezibel in der Nacht an.

Zum Vergleich: Einige bestehende Betriebe im Süden dürfen bis zu 65 Dezibel am Tag und 50 Dezibel in der Nacht emittieren - die Höchstwerte für Gewerbegebiete laut Bundes-Immissionsschutzgesetz. In Mischgebieten mit Wohnungen und Betrieben gestattet der Gesetzgeber tagsüber 60 Dezibel und nachts 45 Dezibel.

Mit anderen Worten: Im Gewerbegebiet „Falteräcker” darf weniger Lärm gemacht werden als im Gewerbepark Altomünster. Oder es müssen besondere Schallschutzmaßnahmen ergriffen werden. Generell schlägt Fabian vor, dass die Zufahrt zu allen Betrieben über die Ringstraße erfolgt, die im Inneren des Areals geplant ist - sie ist nur über die Stumpfenbacher Straße erreichbar, nicht über die Ruppertskirchner Straße.

Ein konkreter Beschluss wurde nicht gefasst, außer dass die neuen Erkenntnisse in der Neufassung des Bebauungsplans berücksichtigt werden müssten.


Von Ines Speck
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