Der Jahresrückblick 2023 der Aichacher Zeitung
Veröffentlicht am 26.08.2016 12:00

Der (fast) weltliche Zwist um ein Kloster

Das Kloster in Altomünster.   Noch steht das Dekret zur offiziellen Auflösung aus Rom aus, doch damit wird in Kürze fest gerechnet. Darin wird auch festgelegt, wer die Rechtsnachfolge antritt. Zu Auseinandersetzungen kommt es derweil zwischen Schwester Gabriele Konrad, die als apostolische Kommissarin in den zurückliegenden Monaten die Situation des Klosters analysiert hat, und Priorin Schwester Apollonia. Die 61-Jährige bezeichnet das ganze Verfahren als rechtswidrig und will das Kloster nicht ohne weiteres verlassen. Völlig offen ist bisher, wie die Gebäudlichkeiten künftig genutzt werden sollen.     	 Archivfotos: hfm/gh (Archivfotos: hfm/gh)
Das Kloster in Altomünster. Noch steht das Dekret zur offiziellen Auflösung aus Rom aus, doch damit wird in Kürze fest gerechnet. Darin wird auch festgelegt, wer die Rechtsnachfolge antritt. Zu Auseinandersetzungen kommt es derweil zwischen Schwester Gabriele Konrad, die als apostolische Kommissarin in den zurückliegenden Monaten die Situation des Klosters analysiert hat, und Priorin Schwester Apollonia. Die 61-Jährige bezeichnet das ganze Verfahren als rechtswidrig und will das Kloster nicht ohne weiteres verlassen. Völlig offen ist bisher, wie die Gebäudlichkeiten künftig genutzt werden sollen. Archivfotos: hfm/gh (Archivfotos: hfm/gh)
Das Kloster in Altomünster. Noch steht das Dekret zur offiziellen Auflösung aus Rom aus, doch damit wird in Kürze fest gerechnet. Darin wird auch festgelegt, wer die Rechtsnachfolge antritt. Zu Auseinandersetzungen kommt es derweil zwischen Schwester Gabriele Konrad, die als apostolische Kommissarin in den zurückliegenden Monaten die Situation des Klosters analysiert hat, und Priorin Schwester Apollonia. Die 61-Jährige bezeichnet das ganze Verfahren als rechtswidrig und will das Kloster nicht ohne weiteres verlassen. Völlig offen ist bisher, wie die Gebäudlichkeiten künftig genutzt werden sollen. Archivfotos: hfm/gh (Archivfotos: hfm/gh)
Das Kloster in Altomünster. Noch steht das Dekret zur offiziellen Auflösung aus Rom aus, doch damit wird in Kürze fest gerechnet. Darin wird auch festgelegt, wer die Rechtsnachfolge antritt. Zu Auseinandersetzungen kommt es derweil zwischen Schwester Gabriele Konrad, die als apostolische Kommissarin in den zurückliegenden Monaten die Situation des Klosters analysiert hat, und Priorin Schwester Apollonia. Die 61-Jährige bezeichnet das ganze Verfahren als rechtswidrig und will das Kloster nicht ohne weiteres verlassen. Völlig offen ist bisher, wie die Gebäudlichkeiten künftig genutzt werden sollen. Archivfotos: hfm/gh (Archivfotos: hfm/gh)
Das Kloster in Altomünster. Noch steht das Dekret zur offiziellen Auflösung aus Rom aus, doch damit wird in Kürze fest gerechnet. Darin wird auch festgelegt, wer die Rechtsnachfolge antritt. Zu Auseinandersetzungen kommt es derweil zwischen Schwester Gabriele Konrad, die als apostolische Kommissarin in den zurückliegenden Monaten die Situation des Klosters analysiert hat, und Priorin Schwester Apollonia. Die 61-Jährige bezeichnet das ganze Verfahren als rechtswidrig und will das Kloster nicht ohne weiteres verlassen. Völlig offen ist bisher, wie die Gebäudlichkeiten künftig genutzt werden sollen. Archivfotos: hfm/gh (Archivfotos: hfm/gh)

„Ich verstehe, dass ihr dieser schmerzvolle Prozess weh tut. Es gilt halt aber, die Realität zu betrachten”, meint dazu Schwester Gabriele Konrad. Sie war im Dezember vergangenen Jahres von der vatikanischen Ordenskongregation zur apostolischen Kommissarin des St.-Birgitta-Klosters ernannt worden. Ihre Aufgabe: „Die Gemeinschaft auf dem Weg zur unvermeidlichen Auflösung des Klosters zu leiten”, wie es im Dekret aus dem Vatikan heißt. Die konkrete Auflösung war damit noch nicht beschlossen, sie ist aber tatsächlich unausweichlich. Zu diesem Ergebnis kommt jedenfalls Schwester Gabriele Konrad in ihrem jetzigen Bericht, für den sie die aktuelle Situation genau analysiert habe. Die Annahmen hätten sich bestätigt, so die Schönbrunner Generalvikarin.

Gemeint ist damit insbesondere die personelle Situation. Eine klösterliche Gemeinschaft muss aus mindestens drei Schwestern bestehen, zum Kloster Altomünster gehört aus Sicht der Generalvikarin aber nur noch die Priorin und eine weitere Schwester, die außerhalb des Klosters lebt. „Falsch”, sagt dazu Schwester Apollonia und spricht von „drei bis vier” Bewohnerinnen, darunter eine Postulantin. „Falsch”, erwidert dazu Schwester Gabriele Konrad. Als Postulantinnen werden Frauen bezeichnet, die in einem gewissen Zeitraum auf ein Leben in einer klösterlichen Gemeinschaft vorbereitet werden. „Doch wie soll man auf eine klösterliche Gemeinschaft vorbereitet werden, die es nicht mehr gibt?”, unterstreicht Schwester Gabriele Konrad, die von einem „komplizierten Geflecht” spricht und von Widerständen, gegen die sie in den zurückliegenden Monaten anzukämpfen hatte.

Schwester Gabriele Konrad rechnet mir einer baldigen Entscheidung des Vatikans, sprich der offiziellen Auflösung der eigenständigen Klosterniederlassung. In dem Dekret werde dann auch bestimmt, wer die Rechtsnachfolge antrete. Das ist insbesondere für die Gemeinde Altomünster wichtig, die ein großes Interesse daran hat, dass es für das Klostergebäude inmitten des Marktes eine Zukunft gibt. Das sei klar und auch berechtigt, wie die Schönbrunner Generalvikarin betont und ankündigt, Pfarrei und Gemeinde in die Entscheidungsfindung einzubinden. Bürgermeister Anton Kerle will gleich nach der Sommerpause im Gemeinderat Ideen sammeln. Zumindest ein Teil des Klosters, so die Hoffnung, kann als geistliches Zentrum erhalten werden.

Zu den offenen Fragen gehört nicht zuletzt die Zukunft von Schwester Apollonia. Wie die Schönbrunner Generalvikarin dazu erklärt, werde man gemeinsam mit der Priorin eine Vereinbarung treffen, in welchem Kloster sie künftig eine neue Heimat finden werde. Die Betroffene selbst hat dazu klare Vorstellungen. Sie habe 25 Jahre lang ihre ganze Kraft dem Kloster in Altomünster gewidmet. „Da will ich jetzt auch anständig behandelt werden und lasse mich nicht mittellos irgendwo hinschicken”, führt sie im Gespräch mit unserer Zeitung aus. Klar sei, dass sie nicht im Erzbistum München-Freising wohnen wolle, „mit denen will ich nichts mehr zu tun haben”. Das komplette Verfahren sei rechtswidrig, mit ihr als Priorin habe aus Rom niemand gesprochen. „Das Kloster besitzt einiges, das die Augen des Ordinariats begierig macht”, unterstreicht sie mit überraschend klaren Worten und meint damit unter anderem Grundbesitz.

Von Robert Edler


Von Robert Edler
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