Die Altomünsterer wenden sich gegen die Konzentrationsflächen im Osten der Sielenbacher Gemarkungen, zwischen Unter- beziehungsweise Oberhaslach sowie Unterschrottenloh. Die Abstände von den Rändern des Areals bis nach Kiemertshofen und Pfaffenhofen betragen jeweils 800 Meter, nach Wollomoos beträgt die Distanz 1000 Meter. Mithin deutlich unter den 10H-Maßgaben, die der Bayerische Landtag im vergangenen November in Gesetzesform gegossen hat - sofern man von einer Windradgröße von rund 200 Metern ausgeht. Der Haken an dem Gesetz war, dass es die Planungshoheit einer Kommune weder aushebeln konnte noch wollte - schon gar nicht rückwirkend. Und da die Sielenbacher ihren Teilflächennutzungsplan zur Windkraft schon vor einem Jahr erlassen haben, können sie ihre Planungen nun vorantreiben - wobei allen öffentlichen Verlautbarungen zufolge, Windräder ausschließlich im Westen Sielenbachs, im Blumenauer Forst, aufgestellt werden sollen.