Der Jahresrückblick 2023 der Aichacher Zeitung
Veröffentlicht am 05.05.2018 12:00

Wenn Bäume Nummern tragen

Gemeinden kartieren Bäume   und bringen Plaketten an deren Stämmen an. 	Foto: Bastian Brummer (Foto: Bastian Brummer)
Gemeinden kartieren Bäume und bringen Plaketten an deren Stämmen an. Foto: Bastian Brummer (Foto: Bastian Brummer)
Gemeinden kartieren Bäume und bringen Plaketten an deren Stämmen an. Foto: Bastian Brummer (Foto: Bastian Brummer)
Gemeinden kartieren Bäume und bringen Plaketten an deren Stämmen an. Foto: Bastian Brummer (Foto: Bastian Brummer)
Gemeinden kartieren Bäume und bringen Plaketten an deren Stämmen an. Foto: Bastian Brummer (Foto: Bastian Brummer)

Ein Großteil der Landkreisgemeinden sowie der Landkreis selbst erstellen momentan ein Baumkataster. Das gab Landkreissprecher Wolfgang Müller auf Nachfrage unserer Zeitung bekannt. Bäume, die entlang der Kreisstraßen sowie der Schulen und Krankenhäuser stehen, erhalten eine metallene Plakette.

Auf ihr stehen fünf Ziffern: zwei am Anfang stehen für die Straße, an der ein Baum steht, drei nachfolgende nummerieren das Gehölz an sich. Das soll der Verkehrssicherung dienen. Soweit mag diese Maßnahme einleuchten. Der Durchmesser der kreisrunden Täfelchen beträgt drei Zentimeter. Befestigt werden sie am Stamm: allerdings mit einem Nagel. Muss das sein?

Offensichtlich schon. „Wir haben diese Methode im Gespräch mit Fachleuten erarbeitet”, erklärt Wolfgang Müller. Die hätten der Behörde versichert, dass die Bäume keinen Schaden durch die Nägel nehmen würden. Jeder Baum, der eine Plakette trägt, wurde zuvor begutachtet. Dann stellten der Landkreis oder die betreffende Gemeinde fest, welcher Baum hinter der Nummer steht und ob er eine Gefahr für den Straßenverkehr darstellt. Später wurde entschieden, ob er geschnitten oder gefällt werden muss. Auch der gesundheitliche Zustand der Gehölze wurde erfasst. Alle Daten wandern gesammelt in eine Kartei bei der Kommune. Im Landratsamt ist sie digital. Auch per GPS ist jeder Baum markiert.

Die Plaketten selbst dienen der Identifikation. „Außerdem können Bürger, die einen Sturmschaden oder eine sonstige Besonderheit an einem kartierten Baum feststellen, ganz einfach die Nummer des Baumes ans Landratsamt oder die Kommune weitergeben”, sagt Müller. Eine mutwillige Beschädigung sieht er in der Anbringung einer Plakette nicht.

Lesen Sie den ganzen Artikel in der Samstagsausgabe der Aichacher Zeitung.


Von Bastian Brummer
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