Der Wert des Grundstücks liegt laut eines Gutachtens, das im Vorfeld erstellt wurde, bei 1,55 Millionen Euro. Sobald das letzte Gebot bei einer Zwangsversteigerung mehr als die Hälfte des ermittelten Wertes beträgt, ist es zuschlagsfähig. Dann muss aber trotzdem der Antragsteller der Versteigerung - im aktuellen Fall einer der Erben - zustimmen. Erst dann kommt das Geschäft zustande. Aindling hätte gestern also mindestens 775 000 Euro bieten müssen und das Okay der Erbin benötigt, um das Grundstück zu erstehen.
Gemeinde muss 775 000 Euro oder mehr bieten