Der Jahresrückblick 2023 der Aichacher Zeitung
Veröffentlicht am 23.03.2018 12:00

Bauanträge nur mit Erschließung

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Um bürgerfreundlich zu handeln, hatte die Verwaltung bisher Anträge auch ohne Erschließungskonzept angenommen. Allerdings wurde es oft nicht oder nicht rechtzeitig nachgeliefert. Damit lag der Schwarze Peter bei der Gemeinde, die den fehlenden Unterlagen hinterher rennen musste. Denn das Problem an der Sache: Nimmt die Verwaltung einen Antrag an, gilt das Einvernehmen nach zwei Monaten als erteilt. Außerdem kann die Verwaltung ohne Erschließungskonzept nicht abschließend entscheiden, ob die planungsrechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Das Einvernehmen unter Auflagen - etwa, dass die Erschließung gesichert ist - zu erteilen, ist laut Gerichtsurteilen nicht zulässig.

Der Aindlinger Bauausschuss stimmte dem Vorschlag der Verwaltung ohne Gegenstimme zu. Damit werden Bauanträge, denen die Erschließung für Wasser oder Kanal oder Straße fehlt, unmittelbar zurückgegeben. Bei Anträgen, bei denen sich nach Erstellung der Beschlussvorlage herausstellt, dass das Erschließungskonzept nicht wie beantragt umgesetzt werden kann oder falsche Tatsachen vorlagen, wird das Einvernehmen verweigert. Diese Regelung wird auch für Todtenweis und Petersdorf angestrebt, um innerhalb der Verwaltungsgemeinschaft einheitlich agieren zu können.


Verena  Heißerer
Verena Heißerer

Redakteurin

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