Die entsprechenden Schilder sollen zeitnah aufgestellt werden. In einem Schreiben des Landrats Klaus Metzger wird allerdings auch darauf hingewiesen, dass die Beschränkung nach Prüfung der Öffnungszeiten der Einrichtungen zeitlich begrenzt sein und sich auf eine maximale Länge von 300 Metern erstrecken wird. Die Geschwindigkeitsbegrenzung wird also nur für den unmittelbaren Gefahrenbereich gelten.