Der Jahresrückblick 2023 der Aichacher Zeitung
Veröffentlicht am 23.11.2016 12:00

Maulkorb auf Bewährung

Gestern erzielte er zumindest einen Teilerfolg: Wenn im nächsten halben Jahr nichts mehr passiert und er ein Gutachten vorlegen kann, das bestätigt, dass die beiden Rhodesien Ridgebacks aufs Wort gehorchen, sind Leinenpflicht und Maulkorbzwang im Außenbereich wieder vom Tisch. Mit diesem Vergleich war auch Bürgermeister Tomas Zinnecker zufrieden.

Der Vorsitzende Richter der ersten Kammer, Dr. Nikolaus Müller, zeigte Verständnis für beide Parteien. Allerdings: Hunde, zumal von beachtlicher Größe, die nicht hundertprozentig folgen, dürfen nicht frei herumlaufen, machte der Richter deutlich. Insgesamt geht es um drei Fälle, die die Gemeinde Aindling zum Handeln veranlasst hatten.

Unter anderem sollen die Hunde zwei Leute gestellt haben. „Was immer das auch heißen mag, das kann sehr viel sein”, erklärte Müller. Der gravierendste Vorfall: Die Jagdhunde haben die Katze des Nachbarn gejagt und getötet. „Die Katze ist tot, das ist unstrittig”, hob Müller hervor.

Das bestritt der Kläger auch nicht. Aber er schilderte das Geschehen völlig anders: „An diesem Morgen habe ich Zeitung gelesen. Die Hunde lagen zu meinen Füßen. Da tauchte plötzlich die Katze auf unserer Gartenmauer auf. Mit zwei drei Sprüngen hätte sie sich schnell in Sicherheit bringen können.” Der Hundebesitzer ist davon überzeugt, dass die Katze genau das Gegenteil machte, sie griff die Hunde an, was sie schließlich nicht überlebte. Kratzer und blutige Wunden würden das beweisen. Nach dem Vorfall, der sich in wenigen Sekunden abgespielt habe, seien seine Vierbeiner nicht im Jagdfieber gewesen, sondern „ganz entspannt über die Straße” gelaufen. Das könne eine Nachbarin bestätigen. Überhaupt seien seine Hunde „sehr sozialisiert”. Er schilderte ein Ereignis beim Spazierengehen, wonach die Rhodesien Ridgebacks eine fremde Engländerin vor Freude abgeschleckt hätten. „Wenn Ihre Hunde fünf Millionen Menschen nicht beißen, nützt es dem einen, den sie beißen, nichts”, fasste Dr. Müller zusammen. Der Kläger beharrte darauf, dass seine Rhodesien Ridgebacks, die gerne auch als Wach- und Familienhund gehalten werden, nicht beißen, sondern nur verspielt seien. Trotzdem werde er sein Grundstück nicht nur mit Maschendraht einzäunen, sondern blickdicht machen, damit Kinder ja nicht die Hand durchstecken können, versprach er.

Schilderungen, die seine Hunde mit „gefletschten Zähnen und gestellten Nackenhaaren” darstellen, bezeichnete er als stark ausgeschmückt; darüber ärgere er sich sehr. „Ich hätte sie mitbringen sollen”, meinte er.

Dass das unter Umständen keine so gute Idee ist, machte Dr. Nikolaus Müller deutlich: „Das hatten wir schon mal. Der Hund musste draußen bleiben und hat dann unseren Hausmeister gebissen.”


Von al
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