Der Jahresrückblick 2023 der Aichacher Zeitung
Veröffentlicht am 06.03.2015 12:00

Lebenslang für Raimund M.

Damit verhängte das Schwurgericht aber nicht die Höchststrafe wie bei M.s Bruder Rudi Rebarczyk, der inzwischen rechtskräftig verurteilt ist (wir berichteten) und dessen Namen wir deshalb ausschreiben dürfen. Bei ihm wurde im ersten Prozess ebenfalls lebenslange Haft und besondere Schwere der Schuld festgesetzt. Allerdings verhängte die Kammer zusätzlich Sicherungsverwahrung, worauf sie gestern verzichtete, obwohl Staatsanwaltschaft und Nebenklagevertreter sie in ihren Plädoyers gefordert hatten (siehe Seite 19). Als Grund nannte das Gericht zum einen M.s Parkinsonerkrankung, die während des gesamten Prozesses Thema war und wegen der die Verfahren der beiden Brüder getrennt wurden. Zwar habe M. laut eines Gutachters eine ähnliche Lebenserwartung wie ein Gleichaltriger, „aber die Frage ist, in welchem Zustand er sich in 20 Jahren befinden wird, denn die Erkrankung schreitet fort”, stellte Wiesner in den Raum. Außerdem müsse dem Friedberger zugute gehalten werden, dass er bis zum Polizistenmord nicht vorbestraft war. Bei Rebarczyk sei der Fall anders gelagert gewesen: Er hat bereits 1975 einen Polizisten erschossen - den Todtenweiser Bernd-Dieter Kraus, saß deswegen 20 Jahre hinter Gittern und „hat offenbar nichts daraus gelernt”, so Wiesner. Die Verhängung der Sicherungsverwahrung müsse „unerlässlich sein und auf besonders extreme Fälle beschränkt”, was bei Rebarczyk - nicht aber bei M. gegeben sei. „Es gibt dafür keine rechtliche Möglichkeit, aber lebenslang kann auch lebenslang bedeuten”, erklärte der Richter.

Raimund M. nahm das Urteil ohne Worte und sichtliche Regung auf. Die Verkündung verfolgte er mit gesenktem Kopf und mit dem Rücken zum vollen Gerichtssaal. Sein rechtsseitiges Zittern war gestern wieder stark sichtbar. Ein Arzt hatte zuletzt erklärt, dass bei Erregung die Symptome schlimmer würden. Verteidiger Werner Ruisinger sagte hinterher, M. habe kein anderes Urteil erwartet, sei aber kämpferisch und setze nun seine Hoffnung in die Revision, die Ruisinger und der zweite Verteidiger Dr. Adam Ahmed, der bei der Urteilsverkündung nachmittags nicht mehr in Augsburg war, bereits lange zuvor angekündigt haben.

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Von Nayra Weber
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