Der Jahresrückblick 2023 der Aichacher Zeitung
Veröffentlicht am 26.02.2015 12:00

Bürgerbegehren für Turnierhalle in Affing

Josef Schmid
Josef Schmid
Josef Schmid
Josef Schmid
Josef Schmid

„Sind Sie dafür, dass der Neubau der 2-fach-Turnhalle an der Staatl. Realschule Affing in Bergen mit einer großen Spielhalle von 22m x 44m ohne Tribüne und nicht mit einer kleinen Schulsporthalle von 27 m x 30m gebaut wird?” So lautet die Frage, die unter Federführung von Gemeinderat Josef Schmid für das Bürgerbegehren formuliert wurde. „Ich habe das abchecken lassen, damit rechtlich alles passt”, sagt der 63-Jährige und betont, ansonsten sei es ein Projekt der Sportvereine. Für diese haben Thekla Riß aus Mühlhausen, Gerald Rauchmann aus Affing, Michael Mayinger aus Gebenhofen und Karina Lindermayr aus Bergen gezeichnet. Als Begründung heißt es auf der Unterschriftenliste, der Gemeinderat von Affing habe sich „mit sehr knapper Mehrheit (1 Stimme)” für die Schulsporthalle mit kleiner Fläche entschieden. Das stimmt so nicht. Die Entscheidung fiel mit einem Patt. Zehn Gemeinderäte waren für die Turnierhalle, zehn dagegen. Weiter steht unter Begründungen, die große Spielhalle von 22 mal 44 Metern sei für das Vereinsleben wichtig, denn ohne große Spielfläche seien keine Wettkämpfe bei verschiedenen Hallensportarten möglich. „Ohne örtliche große Spielfäche sterben die darauf angewiesenen Sportabteilungen” und „Die Vereine könnten ihre erfolgreiche Jugendarbeit in diesen Sportarten nicht fortführen” wird behauptet. Fakt ist aber, dass alle Sportarten in der Zweifachhalle ausgeübt werden können und die Mehrausgaben von 800 000 Euro lediglich nötig wären, um Turniermaße zu erhalten.

Auch Johannes Grabler aus Aulzhausen macht sich als Privatmann für eine Turnierhalle stark. Er hat unter

eine Online-Petition gestartet. „Wer dort unterschrieben hat, kann trotzdem auch noch bei uns unterzeichnen”, erklärt Josef Schmid. Fraglich ist, ob eine Bürgerbeteiligung jetzt überhaupt noch rechtlich zulässig ist. Im Landratsamt wird das derzeit geprüft, denn schließlich ist der Landkreis Bauherr der Halle. Die Frist, binnen derer sich Affing erklären konnte, ist abgelaufen, die Verträge mit dem Landkreis sind unterschrieben, die Hochbauabteilung plant. Ein Bürgerentscheid ist aber eigentlich nur dann zulässig, solange keine anderweitigen, rechtlichen Verpflichtungen bestehen. Mutmaßlich kann aber auch politisch entschieden werden, denn wie heißt es so schön: „Wo ein Wille ist, da ist ein Weg.”


Von Wolfgang Glas
north