Der Jahresrückblick 2023 der Aichacher Zeitung
Veröffentlicht am 16.01.2015 12:00

Landwirt muss ins Gefängnis

Vor dem Aichacher Amtsgericht wurde er jetzt zu zwei Monaten Haft ohne Bewährung verurteilt.

Der 46-jährige Bauer war vergangenes Jahr am Tag der deutschen Einheit von seinem Hof auf einen nahen Acker getuckert, um Feldarbeit zu verrichten. Die Strecke misst etwa 400 Meter und führt über einen Feldweg, der mit Schildern gekennzeichnet ist, die ihn als frei für Fahrzeuge der Land- und Forstwirtschaft kennzeichnen.

Der Landwirt blieb dabei nicht unbeobachtet. Einer seiner Nachbarn ist Polizist, und dieser joggte just da auf dem Weg, als der führerscheinlose Landwirt dort arbeitete. Zwar erkannte er den Bauern nicht, als dieser auf dem Weg fuhr, wohl aber, als er auf dem Acker arbeitete. Dass zwischenzeitlich ein Fahrerwechsel stattgefunden haben könnte, hielt das Gericht für lebensfremd.

Der mehrfach wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis vorbestrafte Mann ließ sich von Rechtsanwalt Stephan Eichhorn verteidigen. Dieser führte an, der Feldweg sei kein öffentlicher Verkehrsgrund. Darauf fahre außer seinem Mandanten und eventuell einmal einem Förster oder Jäger niemand. Öffentlich sei ein Gelände nur dann, wenn es regelmäßig vom Verkehr genutzt werde, wenn ein Feld- oder Waldweg beispielsweise als gern genommener Schleichweg zwischen zwei Ortschaften diene. Deswegen sei im Fall seines Mandanten auch keiner gefährdet worden und man benötige keinen Führerschein, um den fraglichen Weg befahren zu dürfen. Auf Privatgrund (wie beispielsweise einem Acker) brauche man ja auch keinen. Eichhorn plädierte auf Freispruch.

Staatsanwältin Franziska Hahn sah das anders. Auch ein Feldweg sei öffentlicher Verkehrsraum. Sie forderte sieben Monate Haft für den Landwirt, weil dieser uneinsichtig und seit Langem trotz einschlägiger Vorstrafen immer wieder ohne Führerschein unterwegs sei.

Den Text in voller Länge lesen Sie in der Printausgabe der AICHCHER ZEITUNG.


Von Monika Grunert Glas
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