Der Jahresrückblick 2023 der Aichacher Zeitung
Veröffentlicht am 24.04.2014 16:26

Bürgerin klagt vor Gericht: Kaminkehrer muss warten

Die Klägerin wohnt in Aichach und ärgerte sich im Juni 2013 maßlos über ein Schreiben ihres Bezirkskaminkehrers. Darin listete er auf, welche Arbeiten bis zu welchem Zeitpunkt an ihrem Kamin ausgeführt werden müssten. Unter anderem sollte sie ihre Abgasanlage überprüfen und kehren lassen, eine Beratung in Anspruch nehmen und eine Öl-Messung durchführen lassen.

Seit einer Gesetzesänderung Anfang 2013 gilt in Deutschland das neue Schornsteinfegergesetz. Die Europäische Union hat damit das vorher herrschende Monopol gelockert. Hauseigentümer dürfen seitdem die handwerklichen Arbeiten an ihren Heizanlagen an den Kaminkehrer ihrer Wahl vergeben.

Spätestens 14 Tage nach dem festgelegten Zeitraum sollte die Aichacherin aber im Falle, dass sie einen „freien“ Schornsteinfeger beauftragt hatte, über ein Formblatt nachweisen, dass die Arbeiten auch tatsächlich durchgeführt wurden.

Die Klägerin aber hielt den gesamten Feuerstättenbescheid für rechtswidrig. Erstens, weil ihrer Meinung nach nicht ein und dieselbe Person die erforderlichen Arbeiten ausführen könne, und danach deren Qualität prüfen dürfe. Außerdem dienten die vorgeschriebenen Termine ausschließlich dem Interesse des Kaminkehrers, möglichst bequem Geld zu verdienen, indem er vorschreibt, was bis wann getan werden muss, so die Aichacherin, die sich vor dem Verwaltungsgericht selbst vertrat und keinen Rechtsanwalt an ihrer Seite hatte. Ferner warf sie dem Schornsteinfeger vor, ihre Abgasanlage nicht, wie vorgeschrieben, zu prüfen, sondern gleich zu kehren. Der Kaminkehrer erklärte, dies sei die „übliche Technik“, die lediglich für ihn einen körperlichen Mehraufwand bedeute, gebührentechnisch aber keine Relevanz habe. „Ich kann mit einer Kamera oder eben gleich mit dem Kehrbesen durchfahren. Damit schlage ich zwei Fliegen mit einer Klappe“, ließ er das Gericht wissen.

Die Aichacherin monierte weiter, dass „keiner ihn kontrolliert“. Darauf sagte die vorsitzende Richterin: „Doch – wir.“ „Aber nur weil ich geklagt habe“, behielt die Klägerin das letzte Wort.

Letztlich kann man das Urteil als formalen Sieg für die Aichacherin werten, wobei sie auch in Zukunft nicht um die vorgeschriebenen Arbeiten herumkommt. Der Schornsteinfeger darf ihr aber keine Frist für den Nachweis setzen.


Von TMarsal
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