Der Jahresrückblick 2023 der Aichacher Zeitung
Veröffentlicht am 18.02.2013 16:46

Parksheriff erneut angeklagt

<p> <x_bildunterschr> <b>Im Jahr 2007 </b> sorgte eine Abschleppaktion beim Aichacher Discounter Norma dafür, dass der Chef der Münchener „Parkräume KG“ auf der Anklagebank landete. Seine umstrittenen, rigiden Geschäftsmethoden beschäftigen bis heute die Gerichte.  Arichiv-Foto: Verena Heißerer </x_bildunterschr> </p>
<p> <x_bildunterschr> <b>Im Jahr 2007 </b> sorgte eine Abschleppaktion beim Aichacher Discounter Norma dafür, dass der Chef der Münchener &bdquo;Parkräume KG&ldquo; auf der Anklagebank landete. Seine umstrittenen, rigiden Geschäftsmethoden beschäftigen bis heute die Gerichte. Arichiv-Foto: Verena Heißerer </x_bildunterschr> </p>
<p> <x_bildunterschr> <b>Im Jahr 2007 </b> sorgte eine Abschleppaktion beim Aichacher Discounter Norma dafür, dass der Chef der Münchener &bdquo;Parkräume KG&ldquo; auf der Anklagebank landete. Seine umstrittenen, rigiden Geschäftsmethoden beschäftigen bis heute die Gerichte. Arichiv-Foto: Verena Heißerer </x_bildunterschr> </p>
<p> <x_bildunterschr> <b>Im Jahr 2007 </b> sorgte eine Abschleppaktion beim Aichacher Discounter Norma dafür, dass der Chef der Münchener &bdquo;Parkräume KG&ldquo; auf der Anklagebank landete. Seine umstrittenen, rigiden Geschäftsmethoden beschäftigen bis heute die Gerichte. Arichiv-Foto: Verena Heißerer </x_bildunterschr> </p>
<p> <x_bildunterschr> <b>Im Jahr 2007 </b> sorgte eine Abschleppaktion beim Aichacher Discounter Norma dafür, dass der Chef der Münchener &bdquo;Parkräume KG&ldquo; auf der Anklagebank landete. Seine umstrittenen, rigiden Geschäftsmethoden beschäftigen bis heute die Gerichte. Arichiv-Foto: Verena Heißerer </x_bildunterschr> </p>

Der Münchner Rechtsanwalt Dirk Gründler, seit Jahren ein ausgewiesener Fachmann wenn es um Gehrkes Firma und deren Gebaren geht, kann eine gewisse Genugtuung nicht verhehlen. „Ich habe der Staatsanwaltschaft sehr gerne meine Erkenntnisse überlassen.“ Mehrere Aktenordner habe er den Anklagevertretern zur Verfügung gestellt – jene zwei Betroffenen, die den aktuellen Stein ins Rollen brachten, sind Gründlers Mandanten. Die Sachverhalte, die sie dem Anwalt schilderten, erinnern sehr an jene Vorgänge des 27. Oktobers 2007 auf dem Parkplatz eines Aichacher Verbrauchermarktes. Damals hatten Gehrke und seine Mitarbeiter ihr Geschäftsmodell in der Paarstadt erprobt.

Dieses Modell sieht folgendermaßen aus: Ein Unternehmen, auf dessen Kundenparkplätzen gerne und oft zu lange von Nicht-Kunden geparkt wird, beauftragt die Parkräume KG, diese „Besitzstörungen“, wie der juristische Fachbegriff lautet, zu beenden. Die Parkräume KG in Gestalt von Gehrke und einem oder mehreren Mitarbeitern rückt an, lässt Autos, die länger als die erlaubte Zeit parken, abschleppen und an einen unbekannten Ort bringen. Vom zurückkehrenden Wagenbesitzer werden sodann Gebühren in exorbitanter Höhe verlangt – in Aichach lagen diese bei 255 Euro. Erst wenn diese in bar oder per Kartenzahlung beglichen sind, erfährt der Besitzer des angeschleppten Autos, wo dieses nun steht. Übrigens verlangt die Parkräume KG auch von Autofahrern, die noch vor dem Abschleppvorgang zurückkehren, viel Geld: Dann werden „Vorbereitungsgebühren“ fällig – Zahlungsunwillige werden gerne mal mit der Parkkralle am Wegfahren gehindert. Ausnahmslos alle Betroffenen, auch alte Menschen, junge Mütter oder körperlich Gehandicappte, berichten dabei, wie massiv die Drohkulisse ist, die Gehrke und seine Helfer aufbauen. Von „Angst“ und „Panikattacken“ ist die Rede, von demütigendem Niederbrüllen bis hin zu Drohungen verschiedenster Art. Immer wieder werden Gehrke und Co. wegen Nötigung angezeigt, immer wieder berufen sie sich auf eine in Teilbereichen unklare Rechtslage sowie auf den Rechtsbruch (zu langes Parken) der Autofahrer, immer wieder werden sie vor den verschiedensten deutschen Gerichten freigesprochen. In Aichach nicht. Hier entscheidet Amtsrichterin Nadine Grimm am 19. März 2009, Gehrke habe sich der Nötigung und der versuchten Nötigung schuldig gemacht und verurteilte ihn zu einem Jahr Gefängnis auf Bewährung sowie einer Geldstrafe von 5000 Euro.

Zwar wurde die Haftstrafe in der Berufungsinstanz am Augsburger Landgericht nicht bestätigt, dafür jedoch die Geldauflage erhöht. In der anschließenden Revision vor dem Münchner Oberlandesgericht kam Gehrke jedoch wiederum davon: Das Aichacher/Augsburger-Urteil wurde aufgehoben, Richter Manfred Götzl wollte Rechtsfehler und Lückenhaftigkeit in den bisherigen Verfahren erkannt haben. Unter seinem Vorsitz betonte die Kammer das „Verursacherprinzip“ („Falschparker sind selbst schuld“) und räumte der Parkräume KG ein sogenanntes Rückbehaltungsrecht für die abgeschleppten Autos ein. Eine Nötigung, so habe es in einem anderen Fall bereits der Bundesgerichtshof entschieden, liege nicht vor. Götzl verwies das Verfahren nach Augsburg zurück, wann es vor der dortigen Vierten Kammer zu einer neuerlichen Verhandlung kommt, ist bislang noch unklar.

Wie Dirk Gründler erklärte, habe die Münchner Staatsanwalt jetzt einen Strategiewechsel vorgenommen. Basierend auf den Aussagen von zweien seiner Mandanten laute die Anklage nun auf schwere Erpressung und Körperverletzung. In beiden Fällen hatten ältere Autofahrer Gründler beauftragt – darunter auch eine alte, schwer gehbehinderte Dame, die auf ihr Auto in besonderem Maße angewiesen ist. Diese hätten Mitarbeiter der Parkräume KG so massiv bedrängt, erpresst und in Panik versetzt, dass es zu körperlichen Reaktionen und auch Schäden bei seiner Mandantin gekommen sei.

Rentner erleidet Herzinfarkt bei Abschleppaktion

Wann die Verhandlung stattfindet, steht noch nicht fest. Angesichts der Schwere der Vorwürfe hat sich die Staatsanwaltschaft jedoch entschlossen, die Anklage vor dem Landgericht zu erheben, was bedeutet, dass man eine Verurteilung zu einer Gefängnisstrafe von über vier Jahren anstrebt. Dass diese Forderung nicht so weit hergeholt sein könnte, wie Gehrke das in der Vergangenheit immer behauptet hatte, belegt laut Gründler ein Fall aus Berlin: Dort habe ein Mitarbeiter der Parkräume KG einen frisch operierten Rentner so heftig bedrängt und zu einer sofortigen Geldzahlung nötigen wollen, dass dieser einen Herzinfarkt erlitten habe. „Scheint nur eine Frage der Zeit bis zum ersten Toten zu sein“, so Gründlers Befürchtung. „Bei der Staatsanwaltschaft sieht man das mittlerweile wohl ähnlich.“


Von PLauer
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