Der Jahresrückblick 2023 der Aichacher Zeitung
Veröffentlicht am 19.02.2019 12:00

Autoknacker muss ins Gefängnis

Der Angeklagte räumte die Taten ein. „Es stimmt, ich habe es versucht. Es ist zum Glück aber nicht gelungen”, erklärte er vor Gericht. Nicht gelungen sind die Autoeinbrüche Anfang September des vergangenen Jahres allerdings nur, weil der Mann dabei gestört wurde. Auf dem Parkplatz am Kissinger Weitmannsee versuchte er zuerst, einen Hyundai und kurz darauf einen Toyota aufzubrechen. Einmal kamen Spaziergänger des Weges, im zweiten Fall vertrieb ihn die Autobesitzerin. Der Angeklagte erklärte, er sei kurze Zeit vorher arbeitslos geworden und für ein Vorstellungsgespräch, das letztlich nicht zustande gekommen war, in der Nähe gewesen. „Um den Kopf frei zu kriegen”, sei er am See spazieren gegangen. Dann entdeckte er in einem Auto, das neben seinem parkte, die Handtasche auf der Rückbank, entsprechendes Werkzeug hatte er noch im Wagen - und nutzte die Gelegenheit. Mit Schraubenzieher und Draht machte er sich an der Tür des Wagens zu schaffen, wollte zuerst die Gummidichtung zur Seite schieben und dann die Türe öffnen.

Wann genau sich die erste Tat ereignete, konnte im Nachhinein nicht mehr festgestellt werden. Am Toyota einer 38-Jährigen, die auch als Zeugin geladen war, machte sich der Angeklagte allerdings am hellichten Tag um die Mittagszeit zu schaffen. In beiden Fällen entstand jeweils ein Schaden von rund 400 Euro.

Die Frau hatte ihren Wagen abgestellt, um ihren Sohn zu einer Geburtstagsfeier zu bringen. Als sie zurückkam, sah sie den 63-Jährigen an ihrem Pkw. „Ich hab' nichts gemacht, ich hab' ihr Auto nicht beschädigt”, habe er sofort gesagt und sei dann weggegangen. „Im ersten Moment denkt man ja nichts Böses”, beschrieb die Geschädigte die Situation. Doch später erinnerte sie sich zum einen daran, dass es ausgesehen habe, als hätte der Mann einen Gegenstand aus dem Auto herausgezogen, zum anderen fielen ihr Beschädigungen an der Gummidichtung und am Lack auf. Sie erstattete Anzeige.

Aufgrund der Täterbeschreibung wurde ein Polizist auf den Fall aufmerksam, dem der Angeklagte bereits wegen früherer Delikte bekannt war. Typisch bei dessen Taten sei auch in der Vergangenheit gewesen, dass er immer alleine agiert habe und Parkplätze gewählt habe, die durch Büsche nicht einsehbar sind, beschrieb der Polizeibeamte als Zeuge vor Gericht.

Der Mann auf der Anklagebank machte vor dem Richter keinen Hehl daraus, „dass ich in der Hinsicht nicht ganz unbelastet bin. Früher habe ich etliche Autos geknackt.”

Zweimal ist er wegen vergleichbarer Straftaten verurteilt worden, zudem ist er wegen Urkundenfälschung, fahrlässiger Gefährdung des Straßenverkehrs, Computerbetrugs, Sachbeschädigung und einigen Diebstählen, mehrfach in besonders schweren Fällen, vorbestraft. Zwischendurch machte er zwar ein paar Jahre Pause, doch nur sechs Monate vor der Tat, wegen der er nun auf der Anklagebank saß, wurde er wieder wegen Ladendiebstahls verurteilt.

„Ich war ziemlich durcheinander”, lautete der Versuch der Rechtfertigung der Autoaufbrüche vonseiten des Angeklagten. Die Arbeitslosigkeit, die Demenz der Mutter und ein Schlaganfall der Freundin hätten ihn aus der Bahn geworfen. Seine Familie sei nun auf ihn angewiesen. Er habe sich zudem bei dem zweiten Opfer entschuldigt und vor, den Schaden in Raten zu begleichen


Von Nayra Weber
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