Der Jahresrückblick 2023 der Aichacher Zeitung
Veröffentlicht am 09.02.2019 12:00

Lange Haftstrafe für Messerstecher: Zugestochen, um zu töten

Das Unheil nahm im Mai vorigen Jahres seinen Lauf. Nach dem Sonntagsgottesdienst gerieten in der Küche einer Aichacher Asylunterkunft zwei Frauen aneinander. Zuerst verbal, dann auch körperlich. „Wegen einer Nichtigkeit”, wie immer wieder betont wurde. Die Männer mischten sich ein. Der 34-Jährige habe dabei seinen 36-jährigen Landsmann zunächst geohrfeigt, dann mit einem nigerianischen Gehstock, bis dieser zerbrach, auf die Ehefrau und ihren Ehemann eingedroschen. Sogar die eigene Verlobte sei nicht ungeschoren davongekommen. Als der 36-Jährige schließlich davonlaufen wollte, sei ihm der Angeklagte nachgerannt und habe ihm mit voller Wucht das Messer in den Rücken gestoßen. Als das Opfer darum bat, den Rettungsdienst zu holen, habe der Angeklagte gerufen: „Nein, du musst sterben!”

Nach Abwägung der verschiedenen Zeugenaussagen sah die 8. Kammer das als erwiesen an. Besonders schwer wurde dem 34-Jährigen angekreidet, dass er auch nach dem Messerstich in den Rücken nicht aufhörte, seinen Landsmann zu traktieren. „Sie wollten ihm das Messer auch noch in den Bauch stechen”, warf ihm die Richterin vor.

Die Einlassungen des Angeklagten, sein Landsmann sei ihm mehr oder weniger „ins Messer gefallen”, bezeichnete Susanne Riedel-Mitterwieser als „Unsinn”. Durch das Verletzungsmuster sei es ausgeschlossen, „dass Ihr Opfer quasi rückwärts in das Messer getaumelt ist”. Das Gericht sah ferner keine Affekt-Handlung: „Der Konflikt entwickelte sich langsam.” Der 36-Jährige habe den Angriff nur durch das schnelle und umsichtige Eingreifen der Notärzte am Tatort überlebt. Die Lunge und die achte Rippe des 36-jährigen Nigerianers waren schwer verletzt.

Zur Erinnerung: Staatsanwalt Michael Nißl hatte in seinem Plädoyer sieben Jahre und zehn Monate Haft gefordert. Verteidiger Hermann Kühn sah dagegen noch viele Ungereimtheiten und forderte eine Strafe „nicht länger als zwei Jahre”, die zur Bewährung ausgesetzt werden sollte.

Der 34-Jährige, der vor vier Jahren über Libyen und Italien nach Deutschland kam und mittlerweile anerkannter Asylbewerber ist, ist vor Gericht kein unbeschriebenes Blatt. Weil er seine Verlobte geschlagen hat, obwohl sie ihm bei der Flucht das Leben rettete, verurteilte ihn das Amtsgericht Aichach schon wegen Körperverletzung. Auch wegen Sachbeschädigung wurde er bereits bestraft.

Die Urteilsbegründung der Vorsitzenden Richterin hörte sich der 34-Jährige regungslos an. Nur als ihn die Beamten wieder abführten, winkte er seiner Verlobten im Gerichtssaal kurz zu. Tat im Affekt ausgeschlossen


Von Wolfgang Glas
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