Der Jahresrückblick 2023 der Aichacher Zeitung
Veröffentlicht am 14.12.2018 12:00

Todesfahrer muss ins Gefängnis

Der Rechtsstreit   um diesen Unfall bei Gundelsdorf ist seit gestern beendet. 	Archivfoto: Andreas Dengler (Archivfoto: Andreas Dengler)
Der Rechtsstreit um diesen Unfall bei Gundelsdorf ist seit gestern beendet. Archivfoto: Andreas Dengler (Archivfoto: Andreas Dengler)
Der Rechtsstreit um diesen Unfall bei Gundelsdorf ist seit gestern beendet. Archivfoto: Andreas Dengler (Archivfoto: Andreas Dengler)
Der Rechtsstreit um diesen Unfall bei Gundelsdorf ist seit gestern beendet. Archivfoto: Andreas Dengler (Archivfoto: Andreas Dengler)
Der Rechtsstreit um diesen Unfall bei Gundelsdorf ist seit gestern beendet. Archivfoto: Andreas Dengler (Archivfoto: Andreas Dengler)

Im April 2017 verhängte das Schöffengericht Aichach gegen den Mann aus dem nördlichen Landkreis Aichach-Friedberg eine Haftstrafe in Höhe von zwei Jahren und zwei Monaten. Dieses Urteil akzeptierte der Angeklagte nicht und ging in Berufung. Die nächste Instanz - das Augsburger Landgericht - verurteilte ihn im Juli dieses Jahres zu einen Jahr und acht Monaten Freiheitsstrafe. Auch diese Entscheidung der 16. Strafkammer unter Vorsitz von Richter Christian Grimmeisen akzeptierte der 64-Jährige nicht und ging in die nächste Instanz.

Das Oberlandesgericht München hat nun die Revision verworfen. Damit erlangt das Urteil des Augsburger Landgerichts Rechtskraft und der Unfallfahrer muss ins Gefängnis.


Tanja Maršal
Tanja Maršal

Redakteurin

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