Der Jahresrückblick 2023 der Aichacher Zeitung
Veröffentlicht am 25.10.2018 12:00

Kein Besuchsdienst mehr? Klinik und Kirchen arbeiten an Lösung

Die neue Datenzuschutzgrundverordnung bedeutet für die Kliniken zunächst, dass sie den verschiedenen Besuchsdiensten beziehungsweise den Pfarrern die Namen von Patienten, die zu ihrer Kirchengemeinde gehören, nicht mehr mitteilen dürfen. Die Verordnung sieht dabei nicht nur hohe rechtliche Hürden, sondern auch drastische Strafzahlungen in Millionenhöhe vor.

Dr. Krzysztof Kazmierczak, Geschäftsführer der Kliniken an der Paar, hatte also gar keine andere Möglichkeit, als die Daten nicht mehr herauszugeben. Darüber hat er die Kirchen auch in einem Schreiben informiert.

Zudem habe man die entsprechenden Daten gar nicht mehr, weil in dem neuen, nach Maßgabe der Verordnung erstellten Datenblatt der Patienten die Konfession gar nicht eingetragen wird. Noch mehr: „Unsere Mitarbeiter dürfen die Konfession eines Patienten gar nicht wissen. Sollte das aus medizinischen Gründen doch notwendig sein, fällt das unter die ärztliche Schweigepflicht”, sagte Kazmierczak gegenüber der AICHACHER ZEITUNG.

Die Kirchen halten aber „Kranke besuchen” für eine wesentliche Glaubensäußerung der Kirche, wie Stahl schreibt. Der Besuch sei für viele Menschen sehr wichtig, stabilisiere sie, fördere den Heilungsprozess, stärke Körper und Seele.

Das bewertet der Klinik-Chef nicht anders. „Die Besuchsdienste machen eine sehr wertvolle Arbeit, die wir erhalten wollen.” Gleichzeitig müsse man sich an die Verordnung halten und die Rechte der Patienten waren.

Gemeinsam haben deshalb nun Krankenhaus, Besuchsdienste und Kirchen, beraten von Juristen und Datenschutzexperten, eine Lösung erarbeitet. Der Patient wird in Zukunft bei seiner Aufnahme über das Besuchsangebot informiert. Er erhält ein Formular, in dem er seine Konfession eintragen kann und auch, ob ein Besuch erwünscht ist. Das Blatt kommt dann in einen Umschlag und wird den Kirchen überstellt. „Wir spielen also nur noch den Postboten”, sagt Kazmierczak.

Weil man sich dennoch auf juristisch schwierigem Feld bewegt, Formulierungen und das gesamte Formblatt entworfen werden und alle Beteiligten das wiederum mit anderen Stellen, etwa der Diözese, absprechen müssen, wird es aber wohl noch bis Ende des Jahres dauern.

Aber nicht nur Kazmierczak, auch Pfarrer Stahl ist zuversichtlich und zufrieden: „ Wir können mit der Lösung leben”, sagte er der AICHACHER ZEITUNG.


Von Berndt Herrmann
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